Lehrberuf Kunststoffverfahrenstechnik ersetzt Kunststoffformgeber
Verordnung seit 1. September 2022 in Kraft
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Kürzlich wurde die neue Ausbildungsordnung Kunststoffverfahrenstechnik im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung tritt bereits mit 1. September 2022 in Kraft, im Umkehrschluss tritt die Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Kunststoffformgebung mit 31.8.2022 außer Kraft.
Hintergrund der Novellierung
Die adaptierte Ausbildungsordnung berücksichtigt die Digitalisierung genauso wie technische Neuerungen bei Extrusion, Spritzguss, Thermoformen und Kunststoffbearbeitung. Die Inhalte der bestehenden Ausbildungsordnung Kunststoffformgeber wurden überwiegend übernommen, jedoch kompetenzorientiert formuliert.
Was heißt das für neue Lehrlinge?
Neue Lehrverträge werden ab sofort nur mehr auf den neuen Beruf Kunststoffverfahrenstechnik ausgestellt. Ein Lehrvertrag für den Beruf Kunststoffformgeber ist nicht mehr möglich.
Zur Erleichterung für alle Lehrbetriebe wird die Lehrvertragsstelle alle bereits eingereichten Lehrverträgen zum Lehrberuf Kunststoffformgebung in Kunststoffverfahrenstechnik abändern.
Was heißt das für bestehende Lehrverträge?
Die Bestimmungen über die Lehrabschlussprüfung (§§ 4 bis 12) treten erst mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Die Bestimmungen über die Lehrabschlussprüfung Kunststoffformgeber gelten noch bis 31.12.2023.
Lehrlinge, die am 31. August 2022 gemäß der Ausbildungsordnung Kunststoffformgebung ausgebildet werden, können bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit (ohne Lehrzeitunterbrechung) weiter ausgebildet werden. Sie können bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung gemäß der Ausbildungsordnung Kunststoffformgebung (§§ 4 bis 12 der Verordnung, BGBl. II Nr. 260/2003 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 227/2008) antreten.
Lehrzeiten, die gemäß der Ausbildungsordnung Kunststoffformgebung absolviert wurden, sind auf die Lehrzeit gemäß dieser Verordnung zur Gänze anzurechnen. Lehrlinge, deren Lehrzeit dann vor dem 1.1.2024 endet, können ebenfalls bis ein Jahr nach Ablauf der vereinbarten Lehrzeit zur Lehrabschlussprüfung antreten.
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen:
In der Ausbildungsordnung finden Sie ab Seite 6 die Inhalte des Berufsbildes aufgeteilt auf das jeweilige Lehrjahr.
Die wichtigsten Änderungen:
- Seite 4 Bundesgesetzblatt: 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten (2.1 bis 2.3): Der Fachkraft soll erklärt werden, wie ein betriebliches Qualitätsmanagement umgesetzt wird (z. B.: wie werden die Teile vermessen, was ist Qualität, …). Dies war inhaltlich zwar auch beim Kunststoffformgeber enthalten, jedoch nicht so detailliert aufgelistet. Außerdem findet man in diesem Abschnitt nochmals die Inhalte zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz aufgelistet, ebenfalls inhaltlich nicht neu.
- Punkt 2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln ist neu. Der Fachkraft soll bewusst gemacht werden, welche Bedeutung Umweltschutz und Recycling haben. Weiters werden die Themen Energiesparen und Ressourcen sparsam einsetzen angeführt.
- Seite 5 Bundesgesetzblatt 3. Digitales Arbeiten (3.1 bis 3.6): Dieser Punkt ist neu. Der Fachkraft soll bewusst gemacht werden, welche digitalen Mittel im Geschäftsprozess verwendet werden (können), wie E-Mail, betrieblicher Software, Internetrecherche, Datenspeicherung, Suchfunktionen, verantwortungsbewusster Umgang mit digitalen Medien, Gefahren erläutern ,…)
- Seite 6 4. Fach und Methodenkompetenz (4.1 bis 4.4): Dieser Punkt wurde inhaltlich vom Kunststoffformgeber übernommen, jedoch kompetenzorientiert formuliert. Weiters wurden Inhalte auf den neusten Stand der Technik gebracht.
Ausblick auf weitere Änderungen im Bereich der Kunststofflehre
Auch die Ausbildungsordnung Kunststofftechnik befindet sich in Überarbeitung und wird dann Kunststofftechnologie heißen. Es ist jedoch im heurigen Jahr nicht mehr damit zu rechnen, dass diese Ausbildungsordnung erlassen wird. Weiters ist auch geplant, ein neues 3-jähriges Berufsbild Faserverbundtechnik einzurichten. Sobald neue Informationen vorliegen, werden wir Sie informieren.
Stand: 15.09.2022