Geschichte der Wiener Hafner
Historische Informationen und Wissenswertes
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Die Bezeichnung Hafner ist die in Österreich, Süddeutschland und Südtirol gebräuchliche Bezeichnung für den Beruf des:r Ofensetzer:in oder Kachelofenbauer:in und kommt vom umgangssprachlichen Ausdruck Häfen. Damit wird klar, dass sich dieser Berufsstand aus dem alten keramischen Gewerbe heraus entwickelt hat. Als die Menschen begannen Ton zu bearbeiten und Backöfen sowie Brennöfen für Keramik zu bauen, wurde mit der Zeit auch das Heizelement immer wichtiger.
Einen ersten Höhepunkt erlebte das Hafnergewerbe ab dem Spätmittelalter, als der Kachelofen entwickelt wurde, der bis heute das charakteristischte Produkt der Hafner:in ist. Eine Kachel ist eine Keramik, die aus feinem und mit Schamotte gemagertem Ton (Kaolin) besteht, und seit der griechisch-römischen Zeit bekannt ist. Im Mittelalter entwickelten sich aus der Konvexkachel (Muschelkachel), einem keramischen Gefäß, die verschiedensten Arten von Kacheln, die heute den Kachelofen seinem Namen geben. Berühmt sind die bemerkenswerten Einzelstücke aus den Epochen der Gotik und der Renaissance.
Die Hafner werden urkundlich seit dem 13. Jahrhundert in Wien erwähnt und wurden 1234 in die Wiener Handwerkszeche als Berufsstand aufgenommen. 1984 wurde zur 750-Jahrfeier der Wiener Hafer ein Gedenktafel an der Stützmauer in Wien 1, Hafnersteig, enthüllt. Diese Gedenktafel ist ein Keramikrelief und wurde von Martina Funder angefertigt.
Nach dem II. Weltkrieg wurde der Einfluss des individuellen Ofenbaues zurückgedrängt, da Brennstoffe wie Öl und Gas immer bedeutender wurden. Der Ölschock von 1973, aber vor allem jener von 1978 ließen eine erste Renaissance des Kachelofens zu.
Mit der heutigen Aufwertung des Umweltschutzes wurde die Heiztechnik und damit der Kachelofen wesentlich verbessert.
Mit modernsten Berechnungsprogrammen kann der Kachelofen perfekt an den Rauchfang angepasst werden und eine eindeutige Reduktion von Emissionen erzielt werden.
Typenschild und technische Dokumentation sind der sichtliche Beweis, dass Ihre keramische Heizanlage nach Stand der Technik berechnet wurde und der Kleinfeuerungsverordnung ART 15a B-VG entspricht.
Stand: 03.03.2023