Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Landesinnung

Gefahrenbeurteilung

Maßnahmen zur Gefahrenverhütung für das Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramikergewerbe

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Präventiver Arbeitsschutz setzt die Kenntnis der Gefährdungen voraus, denen die Arbeitnehmer/innen bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt sind. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten daher Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen.

Auf unserer Homepage Gefahrenbeurteilung finden Sie Unterstützung zur betrieblichen Umsetzung.

Stand: 22.06.2016