Gewerbliche Dienstleister, Fachgruppe

Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen auf 1. Oktober 2021

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Am 26.5.2021 wurde im Nationalrat ein Initiativantrag eingebracht, der eine weitere Verschiebung der geplanten Angleichung der Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten um 3 Monate  von 1. Juli 2021 auf 1. Oktober 2021 beinhaltet. Die Bestimmungen des § 1159 ABGB in der Fassung des Bundesgesetzes, BGBl. I Nr. 153/2017, werden demnach erst mit 1. Oktober 2021 in Kraft treten und sind dann auf Beendigungen anzuwenden, die nach dem 30. September 2021 ausgesprochen werden.

Sobald das Bundesgesetz tatsächlich im National- und Bundesrat beschlossen wurde und die Kundmachung erfolgte, werden wir Sie selbstverständlich darüber informieren.

Stand: 07.06.2021