[Orthopädieschuhmacher & Schuhmacher, Berufsgruppe]

Händedesinfektion / Beschäftigungsverbot

Mutterschutzgesetz

Lesedauer: 1 Minute

Dieser Erlass behandelt die Verwendung von Händedesinfektionsmitteln durch Schwangere sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Beschäftigungsverbot nach § 4 Abs. 2 Z 4 Mutterschutzgesetz vorliegt.

Aus Sicht des ZAI gibt es derzeit eine Reihe von Händedesinfektionsmitteln, deren Verwendung als zulässig erachtet werden kann.

Einer umfassenden und schlüssigen Mutterschutzevaluierung kommt weiterhin größte Bedeutung zu.

Nähere Details entnehmen Sie dem Erlass:

Stand: 26.01.2018

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Krankenkassenreform: Informationen für  Orthopädieschuhmacher
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Rechtsgrundlagen Orthopädieschuhmacher und Schuhmacher
    Weiterlesen