[Gesundheitsberufe, Landesinnung]

DSGVO für Zahntechniker bei direktem Patientenkontakt

Umgang mit Gesundheitsdaten:  Einwilligungserklärungen und Formulierungsbeispiele

Lesedauer: 2 Minuten

Die Zusammenfassung zum Umgang mit Patientendaten für Zahntechniker informiert über die notwendige Einverständniserklärungen, um Gesundheitsdaten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.

Die Muster-Formulierungen helfen bei der Abfassung der entsprechenden Patienten-Einwilligungserklärung.

Ausgangssituation: 

Der Patient kommt direkt ins Labor des Zahntechnikers und möchte Leistungen in Anspruch nehmen. Der Zahntechniker erhebt und verarbeitet die Daten des Patienten. Er fertigt auch Fotos an.

Rolle des Zahntechnikers:

Wenn der Zahntechniker die Daten selbst erhebt, ist er Verantwortlicher im Sinne der DSGVO mit allen Pflichten (insbesondere müssen die Betroffenenrechte gewahrt werden).

Notwendigkeit der Einwilligung:

Eine Einwilligung ist dann nicht notwendig, wenn andere Rechtsfertigungsgründe vorliegen. Der wichtigste für die Gesundheitsberufe ist: Verarbeitung für die Zwecke der Gesundheitsvorsorge, Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich, aufgrund eines Vertrages mit einem Angehörigen eines Gesundheitsberufs (Art 9 Abs 2 lit h DSGVO). Wenn man allerdings die Daten länger speichern möchte als die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zulassen oder man diese für andere Zwecke nutzen möchte (z.B. Werbung), dann benötigt man die Einwilligung. Die Einwilligung ist daher nicht in jedem Fall zwingend notwendig.


Formulierungsbeispiel:

„Ich, Name, ev. Kundenummer, stimme zu, dass meine Daten (Aufzählung der gesammelten Daten z. B. Name, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Adresse, …) zum Zweck (Zweck angeben z. B. Herstellung von Zahnersatz, Reparatur von Zahnersatz, Zusendung von Werbematerial über die Produkte und Serviceleistungen von ............................. , …) verarbeitet und für ........ Jahre (konkrete Jahre angeben, „Dauer der Kundebeziehung“ ist zu unspezifisch) gespeichert werden.

Ich bin damit einverstanden, dass ich Zusendungen, auch Werbezusendungen, per E-Mail und/oder Telefon erhalte. Diese Einwilligung kann jederzeit unter ....… (Angabe der entsprechenden Kontaktdaten) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt“


Fotos:

Betreffend das Recht am eigenen Bild nach Zivil- bzw. Urheberrecht hat sich durch die DSGVO nichts geändert. Man braucht die Einwilligung des Betroffenen um Bilder über ihn der Öffentlichkeit zugänglich machen zu dürfen. Aus Beweisgründen empfehlen wir diese schriftlich einzuholen.


Formulierungsbeispiel:

„Ich, Name, ev. Kundenummer, stimme zu, dass das am ___ gemachte Foto von mir (bzw. meines z.B. Gebisses, Kiefers, Kopfes, …) zum Zweck __________ (Zweck angeben z. B. Herstellung des Zahnersatzes,…) verarbeitet werden darf.

Weiters stimme ich zu, dass das oben genannte Foto bei Fallstudien, Vorträgen, ... (genau angeben) gezeigt und in Fachzeitschriften / auf der HP (Adresse angeben) veröffentlicht werden darf.“

Diese Einwilligung kann jederzeit unter ________ (Angabe der entsprechenden Kontaktdaten) widerrufen werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Verarbeitung nicht berührt“


Weitere Informationen bietet Ihnen der Leitfaden zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Gesundheitsberufe.

Stand: 27.06.2018

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