[Gesundheitsberufe, Landesinnung]

Kurzarbeit: In der Krise die beste Lösung für Unternehmen und Mitarbeiter

Richard Koffu, Bundesinnungsmeister der Gesundheitsberufe

Lesedauer: 2 Minuten

Die Bundesinnung legt allen Mitgliedsbetrieben nahe, die Möglichkeit der Kurzarbeit wahrzunehmen. Diese schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hilft Unternehmen darüber hinaus, sich für die Zeit nach der Krise zu rüsten.

Aktuell weiß niemand, wie lange der Ausnahmezustand, den wir gerade erleben, andauern wird. Umso wichtiger ist es jetzt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die Verbreitung des Coranavirus zu verlangsamen. Darum ist es aus Sicht der Bundesinnung unerlässlich, dass wir Betreiber der Gesundheitsberufe unsere Unternehmen auf absoluten Minimalbetrieb herunterfahren. 

Dies stellt alle Unternehmer natürlich vor schwere Entscheidungen. Denn der wirtschaftliche Druck gerade auf Klein- und Mittelbetriebe, die unsere Betriebe zumeist sind, ist enorm. Die Bundesinnung der Gesundheitsberufe bittet alle Betriebe eindringlich, dennoch nicht vorschnell Mitarbeiter zu entlassen – etwaige Wiederanstellungsgarantien hin oder her.

Unternehmen bestehen aus Teams. Je länger diese gewachsen sind, desto besser eingespielt sind sie – und desto erfolgreicher können sie gemeinsam arbeiten. Umso wichtiger ist es, jetzt schon an die Zeit nach der Krise zu denken und als Team darauf vorbereitet zu sein.

Auch, wenn es kurzfristig als schnellste und günstige Lösung erscheinen mag, Mitarbeiter zu kündigen – die unternehmerisch vernünftigere und sozial verträglicher Möglichkeit mit der Krise umzugehen, ist das eigens für die Coronakrise entwickelte Modell der Kurzarbeit. Unternehmer sollten dieses nach Möglichkeit nutzen.

Wir müssen uns sehr gut überlegen, ob wir Mitarbeiter in dieser Phase tatsächlich entlassen sollten. Schließlich, davon sind wir als Bundesinnung überzeugt, werden wir sie bald wieder brauchen. 

Einerseits ist die Möglichkeit der Kurzarbeit eine Frage der Wertschätzung gegenüber jenen, die immer loyal und für das Unternehmen da waren.

Andererseits – und das ist gerade jetzt das entscheidende Argument – geht es hier um das wirtschaftliche Überleben der Mitarbeiter. Wir sollten sie nicht um die Möglichkeit der staatlichen Entschädigung im Rahmen der Kurzarbeit bringen. Zumal diese für Unternehmen überschaubare Kosten mit sich bringt.

Je nachdem, in welchem Ausmaß Kurzarbeit angewandt wird (das Arbeitsstundenausmaß kann zwischen 10 und 90 Prozent des derzeitigen ausmachen), sparen sich Unternehmen bis zu 90 Prozent der Kosten pro Mitarbeiter.

Für Mitarbeiter bedeutet Kurzarbeit: Sie bekommen zwischen 80 und 90 Prozent ihres bisherigen Gehalts weiterhin. Beim Bezug von Arbeitslosengeld wären es lediglich 55 Prozent des letzten bzw. vorletzten Jahresnettoeinkommens, was viele vor existenzielle Probleme stellen würde. Zum Beispiel, wenn es darum geht, laufende Kosten, wie Mieten oder Kredite, zu bezahlen.

Da die Kosten der Kurzarbeit von Unternehmen vorfinanziert werden müssen, scheuen sich einige noch vor dieser Möglichkeit. Um die Zeit der Zwischenfinanzierung möglichst kurz zu halten, wird es aller Voraussicht nach Mittel aus dem Härtefonds und spezielle Unterstützung von Banken geben. Auch hier wird Unternehmen also bestmöglich unter die Arme gegriffen werden.

Es ist übrigens möglich, auch bereits gekündigte Mitarbeiter doch noch in das Modell Kurzarbeit zu übernehmen. Als Bundesinnung empfehlen wir dringend, diese Möglichkeit anzudenken bzw. wahrzunehmen. 

Nach der Krise werden wir froh sein, unsere Mitarbeiter weiterhin im Unternehmen zu haben und mit ihnen als Teams wieder erfolgreich arbeiten zu können.

Kurzarbeit ist aus unserer Sicht die bestmögliche Lösung für Unternehmer und ihre Mitarbeiter in Zeiten dieser schweren Krise. Das Modell hilft, einzelne Existenzen abzusichern und auch Firmen für die Zeit nach der Krise zu rüsten.  

Wir alle sollten diese Chance nutzen! 

Hier finden Sie alle Informationen zur Corona-Kurzarbeit: wko.at/corona-kurzarbeit


Bleibt alle gesund! 

Euer Richard Koffu 
Bundesinnungsmeister der Gesundheitsberufe

Stand: 25.03.2020

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