Haftpflichtversicherung 2025
Rundschreiben der Landesinnung, Überblick über die Leistungen der Haftpflichtversicherung 2025
Lesedauer: 3 Minuten
Als Mitglied der Landesinnung Wien der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure können wir Ihnen auch 2025 eine Haftpflichtversicherung für Ihren Betrieb anbieten. Die Prämien und der Leistungsumfang konnten in der Qualität von 2023 beibehalten werden:
- Die Grundprämie 2025 beträgt € 30,00 pro Betriebsstätte.
Bei Gewerben, die mobil in Form von Hausbesuchen betrieben werden, gilt der im Gewerbeschein festgehaltene Standort als Betriebsstätte - Für die Dienstleistung des Permanent Make-ups und Microblading ist eine Zusatzprämie in der Höhe von € 15,00 pro Betriebsstätte zu bezahlen.
- Für die Dienstleistung der Anwendung von Plasma Pen ist eine Zusatzprämie in der Höhe von € 50,00 pro Betriebsstätte zu bezahlen.
- Für die Dienstleistung des Piercens und Tätowierens ist eine Zusatzprämie in der Höhe von € 120,00 pro Betriebsstätte zu bezahlen.
- Der Versicherungsumfang hinsichtlich des Deckungsrisikos ist, im Vergleich zu einem Einzelvertrag, deutlich verbessert.
- Auch 2025 ist kein genereller Selbstbehalt vorgesehen. Ein geringer Selbstbehalt ist notwendig für die Versicherbarkeit der Tätigkeitsschäden und der Umweltsanierungskosten.
- Der Beitritt zur Versicherung ist auf freiwilliger Basis.
- Der Versicherungsschutz beginnt, sobald die Versicherungsprämie bei uns eingelangt ist. Er gilt lediglich für das laufende Kalenderjahr 2025
Mitglieder, die keine Prämie entrichten, genießen daher keinen Versicherungsschutz!
Die Prämie ist eine Einlöseprämie, d.h., dass der Versicherungsschutz nur durch rechtzeitige Prämienzahlung erreicht wird. Diese Einlöseprämie wird nicht eingemahnt.
Ruhend gemeldete Betriebe sind von der Prämienbezahlung ausgenommen, sofern der Nichtbetrieb über das ganze Kalenderjahr läuft. Für den Fall einer Wiederbetriebsmeldung besteht der Versicherungsschutz ab dem Tag der Einzahlung der Prämie.
Eine Aliquotierung der Prämie ist in keinem Fall möglich.
Für die richtige Berechnung der Gesamtprämie pro Betriebsstätte (Grundprämie plus allfällige Zusatzprämie(n), s. erste Seite, ist das einzahlende Mitglied verantwortlich.
Zahlen Sie bitte Ihre Prämie auf folgendes Konto ein:
WKW, Verrechnung SGH, Wien
BAWAG PSK, IBAN: AT94 6000 0000 0741 4400 BIC: BAWAATWW
Verwendungszweck: Haftpflichtversicherung 2025, 138000
Wichtige Hinweise zur Haftpflichtversicherung
Schützen Sie sich vor dem Vorwurf eines durch ihre Betriebsführung verursachten Personen- oder Sachschadens. Der Versicherer prüft eine etwaige Haftung, wehrt unberechtigte Vorwürfe ab (passiver Rechtsschutz) und erfüllt berechtigte. Die Haftpflichtversicherung ist der wichtigste und existenziellste Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.
Eine vergleichbare Versicherung ist für Einzelbetriebe in der ausgehandelten Variante am Markt nicht erhältlich. Die Prämie ist sehr günstig und der Deckungsumfang exzellent. Nutzen Sie dieses Angebot. Der Erfolg unserer kollektiven Haftpflichtversicherung hängt von der Inanspruchnahme durch möglichst viele Mitglieder ab.
Versichertes Risiko
Sämtliche Eigenschaften, Rechtsverhältnisse und Tätigkeiten, die mit dem Umfang der Gewerbebefugnis üblicherweise verbunden sind.
Das sind grundsätzlich alle Bereiche der Fußpflege, Kosmetik und Massage, aber auch die Ausübung eines zulässigen Nebenrechts, etwa der Handel mit einschlägigen Produkten. Beachten Sie jedoch die Zusatzprämien für bestimmte gefahrengeneigte Bereiche.
Zu beachten ist, dass der erlaubte Gewerbeumfang nicht überschritten werden darf. Z.B. mit der Gewerbeberechtigung „Modellieren von Fingernägeln“ ist die „dauerhafte Haarentfernung“ nicht mitversichert.
Versicherungsumfang
- für die Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure wurde die Pauschalversicherungssumme für Sach- und Personenschäden auf: € 3.000.000.— erhöht.
- für Tätowierer und Piercer wurde die Pauschalversicherungssumme für Sach- und Personenschäden erhöht auf: € 1.500.000.—
- Die Gesamtleistung des Versicherers beträgt für alle Versicherungsfälle eines Jahres der vorgenannten Deckungssumme maximal das Fünffache (max. €15 Mio.)
- Inkludiert ist die Immaterialgüterrechtsdeckung für reine Vermögensschäden bis € 15.000,- Dies inkludiert auch Haftpflichtansprüche nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
- Inkludiert ist der Versicherungsschutz für Mietsachschäden aus Feuer- und Leitungswasserschäden bis zur Höhe der Versicherungssumme.
- Die Behandlung von Angehörigen gilt mitversichert.
- Verwahrungsschäden wegen Beschädigung, Verlust oder Verwechslung von Sachen der Kunden sind bis zu einer Versicherungssumme auf € 15.000,- inkludiert.
- Inkludiert ist der Versicherungsschutz für Tätigkeitsschäden an beweglichen Sachen. Diese sind versichert bis € 15.000,- (Selbstbehalt € 200,-).
- Inkludiert ist der Versicherungsschutz für die eingestellten Fahrzeuge der Arbeitnehmer und Besucher.
Inkludiert ist der Versicherungsschutz für das Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen bis € 15.000,- (Selbstbehalt € 100,-) - Inkludiert ist eine Haftpflichtdeckung für die Inanspruchnahme als Veranstalter.
Inkludiert ist selbstverständlich die Privathaftpflichtversicherung bis zur Höhe der Versicherungssumme von € 3.000.000,- - Ebenso ist die Haus- und Grundbesitzhaftpflicht inkludiert.
- Auch inkludiert ist die Versicherung von Umweltschäden bis zu einer Versicherungssumme von € 500.000,-
- Für den Schutz vor Umweltsanierungskosten stehen € 300.000,-, zur Verfügung.
- Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes ist Europa (im geographischen Sinne).
- Weiterhin KEIN genereller Selbstbehalt!
Bei detaillierten Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Versicherungsmakler
Andreas Höbart, BSc. BSc
T +43 1 376 15 57 | M +43 699 19 04 15 83 | E andreas@hoebartundhoebart.at
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