Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, Landesinnung

Arbeitszimmer im Wohnungsverband steuerlich begünstigen

Arbeitsplatzpauschale geltend machen

Lesedauer: 1 Minute

Viele Unternehmer verwenden für die Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit einen im Wohnungsverband gelegenen Raum als Arbeitszimmer. Die Kosten dafür sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wenn die Voraussetzung für das Arbeitszimmer im Wohnungsverband nicht vorliegt, dann kann ab der Veranlagung 2022 ein Arbeitsplatzpauschale geltend gemacht werden.

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Stand: 14.12.2022

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