Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen
Gesetzliche Bestimmungen für Berufe in der Fahrzeugtechnik
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Die Berufsausbildung ist durch Ausbildungsvorschriften und Prüfungsordnungen gesetzlich geregelt. Auch die Erlangung des Meistertitels oder die Berufsausübung als Selbständiger Karosseriebauer oder Kraftfahrzeugtechniker unterliegt gesetzlichen Bestimmungen.
Berufsausbildung, Lehre
Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik
Ausbildungsordnung Lehrberuf Kraftfahrzeugelektriker
Ausbildungsordnung Lehrberuf Karosseriebautechnik
Ausbildungsverordnung im Lehrberuf Reifen- und Vulkanisationstechnik
Ausbildung von Jugendlichen an Maschinen im Bereich des Karosseriebau
Meisterprüfung, Gewerbezugang
Kraftfahrzeugtechnik
Meisterprüfungsordnung (MPO) für Kraftfahrzeugtechniker gültig ab 1.2.2004
Karosseriebauer, Karosseriespengler, Karosserielackierer
1. Novelle Meisterprüfungsordnung (MPO) Karosseriebauer
Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 30.4.2006
Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebautechniker gültig ab 1.11.2011
Meisterprüfungsordnung (MPO) für Karosseriebauer gültig bis 31.10.2011
Vulkaniseure
Befähigungsnachweisverordnung für Vulkaniseure gültig ab 1.2.2004
Weitere Verordnungen und Richtlinien
Stand: 23.04.2019