Chemische Gewerbe, Landesinnung
Zugangsvoraussetzungen für das chemische Gewerbe
Zugangsvoraussetzungen für Kosmetische Mittel, Medizinprodukte, Arzneimittel, Chemische Laboratorien, Techisch-Chemisches Gewerbe und Schädlingsbekämpfer
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Kosmetikartkelerzeuger
Das Gewerbe ist seit 17.10.2017 ein freies Gewerbe, daher ist kein Befähigungsnachweis notwendig.Technisch-chemisches Gewerbe
Das Gewerbe ist ein freies Gewerbe, daher kein Befähigungsnachweis notwendig und hat folgenden Wortlaut: "Erzeugung von chemisch-technischen Produkten, die nicht als Gifte im Sinne des § 50 Abs. 4 GewO 1994 einzustufen sind"
Schädlingsbekämpfer - geltende Fassung RIS
Stand: 22.04.2020