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[Allgemeine Infos]
Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern
Informationen für Ihre Sicherheit
Lesedauer: 1 Minute
25.03.2024
Flachdächer müssen mitunter zu Reinigungs- und Wartungsarbeiten (Reinigung, Service technischer Aufbauten, Schneeräumung) von eigenen oder betriebsfremden Arbeitnehmer/innen begangen werden.
Dieser Erlass stellt dar, welche Strategien der Vermeidung von Absturzgefahr bzw. der Sicherung gegen Absturz bei der Durchführung von Reinigungs- und Wartungsarbeiten auf Flachdächern bestehen, unter Berücksichtigung der Möglichkeit, dass Arbeitgeber/innen technische Schutzmaßnahmen auf dem Dach durchführen können.