Nur 2 Schritte bis zur Wahl mit Wahlkarte
Lesedauer: 2 Minuten
1. Stellen Sie einen Antrag zur Ausstellung Ihrer Wahlkarte
Das können Sie auf 4 unterschiedliche Arten erledigen:
- Über die Hotline der Wirtschaftskammer: Tel. +43 5 90905-1111 (Bezirksstellen, Fachgruppen, WIFI)
- Beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission: Tel. +43 5 90905-2025
- Online auf: wahlkartenantrag.wko.at (ab Ende November)
Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen.
Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten.
Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter wko.at/benutzerverwaltung
- Via Blanko-Formular zum Download:
Die Formulare finden Sie hier.
- Einzelunternehmer brauchen den Antrag nur zu unterschreiben und die Art auszuwählen, wie sie die Wahlkarte bekommen möchten (Postversand oder persönliche Abholung im Wahlbüro).
- Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen und den Antrag anschließend firmenmäßig (laut Firmenbuch) zu unterzeichnen.
Falls Sie auf Ihrem Antrag eine postalische Zusendung der Wahlkarte angeben, wird Ihnen die Wahlkarte ab Mitte Februar 2025 zugesandt. Wenn Sie die Wahlkarte lieber persönlich im Wahlbüro (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) oder in Ihrer Bezirksstelle bzw. am WIFI Innsbruck Campus abholen wollen, ist das ebenso ab Mitte Februar möglich.
2. Wahlkarte ausfüllen
Nachdem Sie den Wahlkartenantrag gestellt haben, wird Ihnen die Wahlkarte zugesandt. Das Kuvert enthält einen oder mehrere Stimmzettel (abhängig von der Anzahl Ihrer Wahlrechte), die dazugehörigen Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) und ihre Wahlkarte.
1. Füllen Sie ihre(n) Stimmzettel aus.
2. Legen Sie jeden Stimmzettel in das zugehörige Wahlkuvert (Stimmzettelkuvert).
3. Geben Sie ihre Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) in die Wahlkarte.
4. Verkleben Sie die Wahlkarte sorgfältig.
5. Unterschreiben Sie die eidesstaatliche Erklärung auf der Rückseite der Wahlkarte.
Ohne Unterschrift auf der Rückseite der Wahlkarte ist Ihre Stimme UNGÜLTIG.
6. Werfen Sie die Wahlkarte in den Briefkasten oder geben Sie diese in einer Bezirksstelle der WK Tirol, dem WIFI Innsbruck Campus oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) ab.
Bei postalischer Rücksendung der Wahlkarte, muss diese spätestens am letzten
Wahltag bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol einlangen!
Das Wahlrecht kann zusätzlich ab Mitte Februar in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflußt ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte.