Nur 2 Schritte bis zur Wahl mit Wahlkarte
Lesedauer: 2 Minuten
1. Stellen Sie einen Antrag zur Ausstellung Ihrer Wahlkarte
Das können Sie auf 4 unterschiedliche Arten erledigen:
1. Online auf: wahlkartenantrag.wko.at
Voraussetzung dafür ist ein WKO-Benutzerkonto für das jeweilige Unternehmen.
Das Formular können dort ausschließlich die vom Unternehmen definierten Administratoren downloaden, die Unterschrift muss die/eine wahlberechtigte Person leisten.
Sie verfügen noch über kein WKO-Benutzerkonto? Nähere Infos finden Sie unter wko.at/benutzerverwaltung
2. Über die Hotline der Wirtschaftskammer: Tel. +43 5 90905-1111 (Bezirksstellen, Fachgruppen, WIFI)
3. Beim Wahlbüro der Hauptwahlkommission: Tel. +43 5 90905-2025
4. Via Blanko-Formular zum Download:
Die Formulare finden Sie hier.
- Einzelunternehmer brauchen den Antrag nur zu unterschreiben und die Art auszuwählen, wie sie die Wahlkarte bekommen möchten (Postversand oder persönliche Abholung im Wahlbüro).
- Juristische Personen und sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen und den Antrag anschließend firmenmäßig (laut Firmenbuch) zu unterzeichnen.
Falls Sie auf Ihrem Antrag eine postalische Zusendung der Wahlkarte angeben, wird Ihnen die Wahlkarte ab Mitte Februar 2025 zugesandt. Wenn Sie die Wahlkarte lieber persönlich im Wahlbüro (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) oder in Ihrer Bezirksstelle bzw. am WIFI Innsbruck Campus abholen wollen, ist das ebenso ab 13. Februar 2025 möglich.
Alles rund um den Wahlkartenantrag erfahren Sie hier.
Wie Sie einen Online-Wahlkartenantrag stellen, erfahren Sie hier.
2. Wahlkarte ausfüllen
Nachdem Sie den Wahlkartenantrag gestellt haben, wird Ihnen die Wahlkarte ab Mitte Februar zugesandt. Das Kuvert enthält einen oder mehrere Stimmzettel (abhängig von der Anzahl Ihrer Wahlrechte), die dazugehörigen Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) und ihre Wahlkarte.
1. Füllen Sie ihre(n) Stimmzettel aus.
2. Legen Sie jeden Stimmzettel in das zugehörige Wahlkuvert (Stimmzettelkuvert).
3. Geben Sie ihre Wahlkuverts (Stimmzettelkuverts) in die Wahlkarte.
4. Verkleben Sie die Wahlkarte sorgfältig.
5. Unterschreiben Sie die eidesstaatliche Erklärung auf der Rückseite der Wahlkarte.
Ohne Unterschrift auf der Rückseite der Wahlkarte ist Ihre Stimme UNGÜLTIG.
6. Werfen Sie die Wahlkarte in den Briefkasten oder geben Sie diese in einer Bezirksstelle der WK Tirol, dem WIFI Innsbruck Campus oder direkt bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission (Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck) ab.
Bei postalischer Rücksendung der Wahlkarte, muss diese spätestens am letzten Wahltag (13. März 2025) bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol einlangen!
Tipp: Wählen Sie in den Bezirksstellen
Das Wahlrecht kann zusätzlich in der Zeit von 13. Februar bis 11. März 2025 in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte.
3. Weitere Fragen zur Wahl?
Hier geht's zu den FAQs zu den Wirtschaftskammerwahlen in Tirol.