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Wirtschaftskammerwahlen 2025 | Tirol

Wählen zahlt sich aus - nutzen Sie Ihr Wahlrecht!

Lesedauer: 1 Minute

25.11.2024

Durch die Wirtschaftskammerwahl können Sie Ihre Vertreter bestimmen und sicherstellen, dass Kammern und Fachorganisationen Ihre Interessen und Anliegen – unbeeinflusst vom Staat - wahrnehmen. Gleichzeitig stärken Sie Ihre gesetzlichen Interessenvertretungen in Gestalt der Kammern und Fachorganisationen.

Wen Sie wählen | Die Urwahl

Bei der Wirtschaftskammerwahl geben Sie Ihre Stimme bei der sogenannten Urwahl ab. Das bedeutet, dass Sie die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter:innen direkt wählen – auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts.

Die Mitglieder der übrigen Kollegialorgane (der Fachverbandsausschüsse, der Spartenkonferenzen sowie der Präsidien, Erweiterten Präsidien und Wirtschaftsparlamente der Kammern) werden gemäß dem Ergebnis der Urwahlen durch indirekte Wahlen bestimmt.

Erklärvideo: Wen kann ich wählen?


Wann und wo Sie wählen | Die Wahlkundmachung

In Tirol finden die Urwahlen am 12. und 13. März 2025 statt. An diesen zwei Wahltagen können Sie in jedem der 97 Wahllokale Ihre Stimme abgeben. Alle Wahllokale haben von 7.30 bis 19.00 Uhr geöffnet.

In der Wahlkundmachung für Tirol  finden Sie alle relevanten Informationen für die Wahlberechtigten und Wählergruppen. Hier erfahren Sie u. a., wie und wo Sie Anträge auf Aufnahme in die Wählerliste stellen oder Einsprüche gegen diese einbringen können, wie Wahlvorschläge einzubringen sind, an welchen Tagen Sie wählen können und welche Fristen Sie zu beachten haben.

Ihre Stimme können Sie mit Stimmzetteln – an den festgesetzten Wahltagen – in den Wahllokalen abgeben. Wo Ihr Wahllokal liegt, ist ebenso aus der Wahlkundmachung zu ersehen. 

Wer wählen kann | Die Wahlberechtigung

Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie

  • zum Stichtag – das ist der 25.11.2024 – Mitglied einer Fachorganisation in Tirol sind 
  • und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.

Detailinfos und Aufnahme bei ruhend gemeldeter Berechtigung 

Wie Sie mit Wahlkarte wählen | Die Wahlkartenwahl

Als wahlberechtigtes Mitglied haben Sie das Recht auf Ausstellung einer Wahlkarte. Damit können Sie bei der Urwahl Ihre Stimme abgeben.
Detailinfos zur Wahlberechtigung und Wahlkarten-Ausstellung

Wahlvorschläge

Die Verlautbarung der Wahlvorschläge durch die Hauptwahlkommission Tirol finden Sie auf der Wahlinfo-Seite Tirol. Die Verlautbarungen der Wahlvorschläge durch die Hauptwahlkommissionen der anderen Bundesländer finden sie auf deren jeweiligen Wahlinfo-Seite unter Wahlinfo-Seite Ihres Bundeslandes

Wichtige Termine | Übersicht

  • 25.11.2024: Stichtag für die Wahlberechtigung
  • 25.11.—5.12.2024:  Wählerlisten liegen auf/Möglichkeit der Einsichtnahme, des Stellens von Aufnahmeanträgen und der Erhebung von Einsprüchen
  • 20.1.2025, 12.00 Uhr: Letzter Tag für das Einbringen von Wahlvorschlägen
  • 12. und 13.3.2025: Urwahlen (Wahltage) in Tirol
  • 13.3.2025: Letzter Tag für das Einlangen von Wahlkarten 

Mehr Wahlinfos

Weitere Informationen und eine Übersicht über die Wahlseiten aller Bundesländer finden Sie auf der Wahlinfo-Seite der Wirtschaftskammer Österreich.  

Weitere Fragen zur Wahl?

Hier geht's zu den FAQs zu den Wirtschaftskammerwahlen in Tirol.


Erklärvideo alle Informationen zur Wahl