Alles rund um die Wahl
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Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder von Fachgruppen oder Fachvertretungen, die in der Wählerliste der Wirtschaftskammer Tirol eingetragen sind. Jedes Mitglied hat in jeder Fachorganisation, in der es Mitglied ist, ein Wahlrecht.
Für jede Fachgruppe und Fachvertretung wird eine Wählerliste erstellt. Diese liegt im Wahlbüro, in den Fachgruppenbüros sowie in den Bezirksstellen zur Einsichtnahme auf. Dieser Liste sind alle Wahlberechtigten zu entnehmen.
Einzelunternehmer üben das Wahlrecht persönlich aus.
Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen.
Bei Einzelunternehmen ist die Delegierung der Stimme an Mitarbeiter, Verwandte oder Bekannte nicht möglich!
Juristische Personen oder sonstige Rechtsträger haben zur Ausübung des Wahlrechts einen Gesellschafter, einen Geschäftsführer, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen zu bestimmen. Dazu ist eine entsprechende Vollmacht auszufüllen. Diese ist zur Wahl oder bei der Abholung der Wahlkarte im Wahlbüro oder in der Bezirksstelle sowie im Wahllokal mitzubringen.
Ist die Mitgliedschaft eines Unternehmens zum Stichtag ruhend gemeldet, besteht kein Wahlrecht, außer es wurde rechtzeitig ein Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste bei der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission gestellt.
Saisonbetriebe besitzen in der Regel ein aktives Wahlrecht und befinden sich bereits auf der Wählerliste. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte der Wahlkundmachung. Die vorläufigen Wählerlisten stehen ab der Kundmachung in der Geschäftsstelle der Hauptwahlkommission bei der Wirtschaftskammer Tirol, Wilhelm-Greil-Straße 7, 6020 Innsbruck, in den Geschäftsstellen der Fachgruppen (Fachvertretungen) und in den Bezirksstellen während der Bürozeiten zur Einsichtnahme bereit.
Was oder wen wähle ich?
Wählen Sie Ihre Branchenvertretung
Bei den Wirtschaftskammerwahlen geben die Mitglieder ihre Stimme(n) in der
sogenannten „Urwahl“ ab. Das bedeutet, dass die Mitglieder der Fachgruppenausschüsse und die Fachvertreter:innen auf Grundlage des allgemeinen, gleichen und geheimen Verhältniswahlrechts direkt gewählt werden.
Wahlvorschläge einbringen
Die UnternehmerInnen wählen ihre Vertreter in jenen Fachgruppen (Fachvertretungen), in denen sie Mitglied sind. Zur Wahl stehen wahlwerbende Gruppen, die in den einzelnen Fachgruppen Wahlvorschläge einbringen. Bis voraussichtlich Mitte Jänner besteht die Möglichkeit zur Einbringung von Wahlvorschlägen. Diese werden anschließend im Internet unter www.wkwahl.tirol verlautbart.
Sie können eine Vorzugsstimme abgeben
WählerInnen können auf dem Stimmzettel den Namen eines bestimmten Bewerbers der von ihm gewählten Wählergruppe eintragen (Vorzugsstimme).
Besetzung der weiteren Kollegialorgane
Die Mitglieder der weiteren Kollegialorgane (Fachverbandsausschüsse, Spartenkonferenzen sowie Präsidium, Erweitertes Präsidium und Wirtschaftsparlament) werden gemäß dem Mandatsergebnis der Urwahl durch indirekte Wahlen (Besetzungen) bestimmt.
Erklärvideo: Wen kann ich wählen?
Wie kann gewählt werden?
An den Wahltagen wählen?
Gewählt wird in Tirol voraussichtlich Mitte März an zwei Tagen. Insgesamt werden ca. 100 Wahllokale (Zweigwahlkommissionen) eingerichtet. Jedes Mitglied ist einem Wahllokal zugeordnet. Sie können ihre Stimme trotz Ihrer Zuordnung zu einem bestimmten Wahllokal an den Wahltagen in jedem beliebigen Wahllokal in Tirol abgeben. (Nähere Infos dazu finden Sie in Ihrer Wählerverständigung).
Eine Aufstellung der Wahllokale, gegliedert nach Bezirken, finden Sie außerdem in der Wahlkundmachung.
Das Wahlrecht kann zusätzlich ab Mitte Februar in der jeweiligen Bezirksstelle bzw. für die Mitglieder mit Standort Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land am WIFI Innsbruck Campus ausgeübt werden, indem dort die Wahlkarte beantragt und ausgestellt wird. Die ausgehändigte Wahlkarte kann vor Ort persönlich, unbeobachtet und unbeeinflußt ausgefüllt und abgegeben werden. „Wählen in den Bezirksstellen“ ist eine Variante der Wahl mit Wahlkarte.
Sollten Sie bereits eine Wahlkarte übermittelt bekommen haben, Ihr Wahlrecht mittels dieser jedoch noch nicht ausgeübt haben, können Sie Ihre Stimme auch in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.
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Formulare
Hier finden Sie alle Formulare zur Wahl.
Nur zwei Schritte zur Wahl
Wie Sie zu Ihrer Wahlkarte kommen, erfahren Sie hier.
Erklärvideo alle Informationen zur Wahl