Autobus

Zufahrtsregelungen für Reisebusse in Rom

Aufgrund des Heiligen Jahres 2025 plant die Stadt Rom ab dem 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 die Zufahrtsregelungen für Reisebusse anzupassen.

Lesedauer: 1 Minute

29.10.2024

Inhaltsverzeichnis

    Die neue Verordnung sieht vor, die Gebühren in der Zone ZTL B (innerhalb der Mura Aureliane und rund um den Vatikan - ausgenommen innerste Zone C) um 200% zu erhöhen, während die Gebühren für die Zone ZTL A (zwischen den Mura Aureliane und dem GRA) gesenkt werden.

    Diese Tarife gelten vom 24. Dezember 2024 bis 6. Januar 2026 für Busse ab Euro 5 über 8 Meter

    Bustarife Rom Check-Point Vorab online
    Genehmigung 2024 2025 2024 2025
    Permesso A/A1 55,00 € 40,00 € 42,00 € 30,00 €
    Permesso B/B1/B2/B3/B5 200,00 € 600,00 € 150,00 € 451,00 €
    Permesso B4 160,00 € 480,00 € 120,00 € 361,00 €
    Permesso B51/B52/B53 240,00 € 720,00 € 180,00 € 541,00 €
    Permesso B54 192,00 € 576,00 € 150,00 € 433,00 €

     

    Hinweis: Reisebusse mit Euro 4 (oder schlechter) dürfen nicht mehr in die Stadt (ZTL A/B) einfahren. 

    Zudem soll ein Shuttle-Service eingerichtet worden, der die Randgebiete mit dem historischen Zentrum verbindet (Preis voraussichtlich ab 1,00 € pro Person). 

    Geplant sind acht Busparkplätze in den Vororten Anagnina, Laurentina, Olimpico-Farnesina, Olympic-Tor von Quinto, San Paolo, Ponte Mammolo, Cilicia und Largo Micara (Gregorio).  Nähere Informationen hierzu liegen derzeit noch nicht vor.


    Busgenehmigungen im Voraus können:

     

    Hinweis: In das innere historische Stadtzentrum (Zone ZTL C) dürfen schon seit dem 01.01.2019 keine Reisebusse mehr einfahren. Man kann jedoch eine spezielle Sondergenehmigung C beantragen. Diese erlaubt die Zufahrt für max. 60 Minuten in folgenden Fällen:

    • Beförderung von Grundschülern bei Schulausflügen (max. 30 Fahrzeuge pro Tag)
    • Beförderung zu Hotels mit mindestens 40 Zimmern (max. 30 Fahrzeuge pro Tag, Hotelnachweis erforderlich)
    • Beförderung von Behinderten mit entsprechenden Fahrzeugen (Rollstuhllift erforderlich), diese benötigen zusätzlich eine Sondergenehmigung. 

    Die Genehmigung C kann online (ohne zusätzliche Kosten) beim Kauf einer Tagesgenehmigung B, mindestens 5 Werktage vor Anreise, beantragt werden. 

    Weitere Informationen unter gibt es hier!