Handbuch 2024 – Lenk-, Ruhe und Arbeitszeiten
Lenk-, Ruhe und Arbeitszeiten sowie EU-Fahrtenschreiber“ für Fahrpersonal von Omnibussen
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Bereits am 20. August 2020 sind mit dem EU-Mobilitätspaket (EU-VO 2020/1054) neue Regeln zu Lenk- und Ruhezeiten sowie zum Fahrtenschreiber im Straßenverkehr in Kraft getreten. Dazu kommen Verpflichtungen der Unternehmer, die eine Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Fahrpersonals gewährleisten sollen.
Diese Regeln werden seit 22. Mai 2024 durch eine neuerliche Änderung der EU-VO 561/2006 mit Änderungen für den Reisebusverkehr ergänzt. Es handelt sich dabei um Neuregelungen der Fahrtunterbrechung, der täglichen Ruhezeit für Reisebusfahrten mit mehr als 6 Tagen sowie der Möglichkeit, die 12-Tage-Regelung auch im Inland anzuwenden. Parallel dazu muss zum Zweck einer einheitlichen Kontrolle auch die Fahrerdokumentation angepasst werden: Bis 23. November 2025 müssen die technischen Vorgaben für den Fahrtenschreiber auf die neuen Reisebusregeln abgestimmt werden, bis 31.12.2026 sollen seitens der EU die Optionen für ein digitales Fahrtenblatt geprüft werden. Die neu in Kraft getretenen Regeln bei den Lenk- und Ruhezeiten begrüßen wir, doch die Verschärfung der Mitführungspflichten des „grünen EU-Fahrtenheftes“ in der Übergangsphase bis November 2025 machen eine sinnvolle Umsetzung in der Praxis schwierig.
Wir haben bei allen Bestimmungen des Handbuches Übersichtlichkeit mit Ausführlichkeit kombiniert. Mit der Broschüre wollen wir ein Hilfsmittel für die Verpflichtungen der Unternehmer schaffen, um eine Überwachung der Lenk- und Ruhezeiten für einen ordnungsgemäßen Einsatz des Fahrpersonals zu gewährleisten.
Wir hoffen, mit der 6. aktualisierten Auflage dieser Broschüre zum Verständnis der gesetzlichen Vorgaben beitragen zu können und wünschen Ihnen weiterhin gute und vor allem sichere Fahrt! Unabhängig davon versichern wir Ihnen, dass wir uns weiterhin auf nationaler und internationaler politischer Ebene für eine praxistaugliche Gestaltung der Lenk- und Ruhezeiten einsetzen werden.
Stand: 05.11.2024