Zwei Weingläser gefüllt mit Rotwein auf Esstisch stehend, daneben entzundene Kerze, Smartphones und Serviette mit Besteck, am Tisch zwei Personen sitzend, die Speisekarten betrachten
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Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft

Gastgewerbepauschalierung

Informationen zur Pauschalierungsverordnung im Überblick

Lesedauer: 1 Minute

Im Zuge des Wirte Pakets zur Abfederung der Auswirkungen der Covid-19 Pandemie wurde die Gastgewerbepauschalierung umfassen überarbeitet und der Anwendungsbereich maßgeblich erweitert.

Die Ausgabenpauschalierung können alle Unternehmer in Anspruch nehmen,

  • welche eine Berechtigung für das Gastgewerbe während des gesamten Jahres besitzen,
  • deren Umsatz im vorangegangenen Jahr € 400.000 (netto) nicht überschritten hat,
  • für die keine Buchführungspflicht besteht und
  • die auch freiwillig keine Bücher führen.

Das Grundpauschale beträgt künftig 15% der Bemessungsgrundlage und beträgt mindestens 6.000 und höchstens 60.000 Euro.

Die Sätze für das Mobilitätspauschale wurden für Betriebe in kleineren Gemeinden auf 6% bzw. 4% angehoben und betragen bei Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern höchstens 24.000 Euro und in Gemeinden mit mehr als 5.000 aber weniger als 10.000 Einwohnern höchsten 16.000 Euro. Darüber hinaus beträgt das Pauschale weiterhin 2% - hier wurde allerdings der Maximalbetrag auf 8.000 Euro erhöht.

Auch das Energie- und Raumpauschale wurde wesentlich erhöht und beträgt nun 32.000 Euro statt bisher 20.400 Euro.

Es können alle drei Module in Anspruch genommen werden oder auch nur ein oder zwei. Das Grundpauschale muss aber dabei sein. In der Steuererklärung (Formular E1a)  ist anzugeben, dass von der Pauschalierung Gebrauch gemacht wird. Wird die Pauschalierung in Anspruch genommen, gilt dies in der gewählten Variante (ein, zwei oder alle drei Module) verpflichtend für das laufende und die zwei nachfolgenden Jahre.

Wird von der Pauschalierung zur Gewinnermittlung durch Bilanzierung oder vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gewechselt, darf eine neuerliche Pauschalierung erst wieder nach Ablauf von drei Jahren durchgeführt werden.

Stand: 05.08.2020

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