Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft
Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung an die Sozialversicherung
Überblick über die Systemumstellung ab 1.1.2019
Lesedauer: 1 Minute
Inhaltsverzeichnis
Die Umstellung auf eine monatliche Meldung der Beitragsgrundlagen mit 1. Jänner 2019 bedeutet eine umfassende Systemumstellung sowohl für Dienstgeber als auch für die Sozialversicherungsträger.
In der Sonderausgabe des Dienstgeber-Magazins "DGservice" zur Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung finden sie einem Überblick über das neue Melde- und Abrechnungssystem (u.a. auch eine Übersicht über die Meldungsarten ab 2019, das neue Tarifsystem und weitere Detailinfos zur monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung).
Stand: 29.08.2024