Werbung und Marktkommunikation, Fachgruppe

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Werbung und Marktkommunikation

Vertragsklausel für den Geschäftsverkehr

Lesedauer: 1 Minute

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind vorformulierte Vertragsklauseln, die den alltäglichen Geschäftsverkehr vereinfachen sollen und die der Fachverband Werbung und Marktkommunikation seinen Mitgliedern gerne zur Verfügung stellt.

Bitte prüfen Sie vor deren Verwendung genau, ob diese in allen Einzelheiten für Ihr Unternehmen passend sind.


Wichtiger juristischer Erfolg:
Der Auftraggeber ist für die kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Überprüfung und damit die rechtliche Absicherung der Werbemaßnahme verantwortlich.

Nach dem Obersten Gerichtshof (OGH) ist es zulässig, wenn die Agentur darauf in ihren AGB hinweist. Inhaltlich stammen diese AGB vom Fachverband Werbung und Marktkommunikation. Daher sind sie vom OGH als branchenüblich und keinesfalls als für den Auftraggeber überraschend beurteilt worden.

Werbeunternehmen haben Rechtssicherheit, wenn sie die vom Fachverband Werbung herausgegebene und empfohlenen AGB verwenden.

Weitere Infos:

Zur Haftung von Werbeagenturen für Wettbewerbsrechtsverletzungen

Entscheidungstext des Oberste Gerichtshofs (RIS)


Stand: 25.01.2022

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