Förderung für KMUs zu Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 beantragen
Fristen und Informationen
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Mit der neuen Cybersicherheits-Richtlinie mit der Bezeichnung "NIS 2" gelten ab Oktober 2024 für viele Unternehmen bestimmter Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen.
Alles zu den neuen Regelungen für mehr Cybersicherheit in der EU finden Sie auf der Übersichtsseite zu NIS 2.
Kleine und mittlere Unternehmen haben die Möglichkeit, die FFG-Förderung in Anspruch zu nehmen:
NIS2-Förderung – Cybersecurity Schecks der FFG
Die Cyber Security Schecks richten sich an KMUs, die in den direkten Anwendungsbereich der NIS2 Richtlinie fallen.
Gefördert werden Kosten für Technologien sowie für technische Beratungsleistungen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und beträgt pro Cyber Security Scheck maximal EUR 10.000 . Die Förderquote beträgt maximal 40 % der förderbaren Gesamtkosten des Projekts. Wird die beantragte Fördersumme überschritten, erfolgt ein Ziehungsverfahren per Zufall (NICHT first come first served).
Antragsfrist: 15.1.2024
Für Mitarbeiterschulungen steht folgende Förderung zur Verfügung:
Skills Schecks der FFG
Unternehmen können Kosten von beruflichen Weiterbildungen mit Schwerpunkt in der nachhaltigen (ökologischen) bzw. digitalen Transformation (auch In-House-Schulungen) anerkannter Weiterbildungseinrichtungen fördern lassen.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen auf den Rechnungsbetrag und beträgt pro Person und damit pro Skills Scheck maximal 5.000 EUR. Die Förderquote beträgt maximal 80% der förderbaren externen Weiterbildungskosten. Pro Unternehmen kann die Weiterbildung von maximal 25 Personen gefördert werden. Es kann maximal ein Scheck pro Person pro Ausschreibung gefördert werden.
Antragsfrist: 31.3.2024