Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie, Fachgruppe

FinanzOnline: Ergebnisse Erfahrungsaustausch Fachverband UBIT – BMF

Lesedauer: 1 Minute

21.02.2024

Sehr geehrtes Mitglied,

am 16. Jänner 2024 hat der Erfahrungsaustausch mit dem BMF stattgefunden und wir möchten Sie über die Ergebnisse informieren.

Das BMF hat dem Fachverband UBIT mitgeteilt, dass an der Erstellung einer Liste gearbeitet wird, in der anhand der rechtlichen Gegebenheiten des BiBuG 2014 die jedenfalls umfassten Funktionen/Anbringen aufgelistet werden. Das BMF wird diese Liste mit dem Wirtschaftsministerium und dem Fachverband abstimmen und voraussichtlich im Herbst als Erlass herausgeben.

Der Fachverband UBIT hat eine FAQ-Liste mit allen Fragen zu den Finanz-Online Funktionen erstellt, die mit dem BMF bisher abgeklärt wurden. Diese sind unter FinanzOnline - WKO abrufbar.

Bezüglich der sonstigen Anbringen hat der Fachverband erneut Druck gemacht und auf die Notwendigkeit dieser Funktion hingewiesen. Die Funktion „Sonstige Anbringen“  ist derzeit nicht freigeschaltet, da über diese Funktion auch andere Anbringen eingebracht werden könnten, zu denen Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner nicht berechtigt sind. Laut BMF wird diesbezüglich an einer neuen FinanzOnline Verordnung gearbeitet. Aufgrund von

unterschiedlichen Problemfeldern (EU rechtliche Vorgaben, Einbeziehung von unterschiedlichen Abteilungen/Sektionen etc.) kommt es zu Verzögerungen. Die „sonstigen Anbringen“ werden in diesem Zusammenhang neu überdacht. Es wird vom BMF ein Katalog mit den zur Verfügung stehenden einzelnen Anbringen erarbeitet, die „sonstigen Anbringen“ sollen nur als Auffangtatbestand dienen.

Für Sie erreicht:

Die Nachreichung der Unterlagen für UVA-Meldungen ist nun auch für Bilanzbuchhalter und Buchhalter freigeschaltet. 

Weitere interessante Artikel