Auf einem Tisch liegen mehrere Stapel Papiere. Die Hände einer Person greifen nach dem Stapel
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Entsorgungs und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 Teil 2 in Begutachtung

Die Leitlinien zur Abfallverbringung sollen an die internationalen Entwicklungen angepasst werden

Lesedauer: 1 Minute

20.12.2024

Das BMK hat eine Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan in Begutachtung geschickt.  

Mit der Novellierung sollen bestimmte Interpretationen von Einträgen im Bundesabfallwirtschaftsplan 2023 - Teil 2 (Leitlinien zur Abfallverbringung) an die aktuellen internationalen Entwicklungen angepasst und geändert werden. 

Dies betrifft vor allem Elektro- und Elektronikaltgeräte bzw. Fraktionen davon, für welche auf Ebene der Basler Konvention neue Codes geschaffen wurden sowie Änderungen in Bezug auf die Einstufung von Verbundkartonverpackungen (z.B. „Tetra-Bricks“). Weiters sollen auch für Eisenfällungsmittel (Eisenbeizen - Herstellung aus Produktionsrückständen der metallurgischen Industrie) zur Abwasserreinigung nationale Vorgaben für die Abgrenzung zwischen Produkt (Nebenprodukt oder Abfallende-Status) und gefährlichem Abfall festgelegt werden.

Anmerkung: In der Novelle zum Bundesabfallwirtschaftsplan wird auf der Seite 5 auf einen delegierten Rechtsakt der EU Bezug genommen. Es handelt sich dabei um den mittlerweile kundgemachten delegierten Rechtsakt der EU – Kommission 2024/3230.

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