Altfahrzeugeverordnung: Sammel- und Verwertungssysteme für Altfahrzeuge
Systeme wurden genehmigt
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Durch die Novellierung der Altfahrzeugeverordnung (BGBl. II 179/2010) besteht für Erstübernehmer und Behandler von Altfahrzeugen die Möglichkeit, bestimmte Pflichten, die sich aus der Altfahrzeugeverordnung ergeben, an ein genehmigtes Sammel- und Verwertungssystem zu übertragen.
Welche Pflichten von den Erstübernehmern bzw. Behandlern an ein Sammel- und Verwertungssystem übertragen werden können, ist dem unten aufscheinenden Servicedokument des Fachverbandes der Abfall- und Abwasserwirtschaft zu entnehmen.
Soweit wir wissen, gibt es zur Zeit zwei Firmen, die diese Entpflichtungsmöglichkeiten anbieten. Sie haben die entsprechende Genehmigung als Sammel- und Verwertungssystem für diesen Bereich erhalten. Es handelt sich um die
ÖCAR Automobilrecycling GmbH
Ansprechpartner Mag. Pia Kleihs
Lindengasse 43/19, 1071 Wien
Tel.: 01/253 6006
Fax: 01/253 6006 2444
E-Mail: office@oecar.at
Homepage: www.oecar.at
und die
Österreichische Shredder Altautoentsorgungs- und Entwicklungs-GmbH & Co KG
Ansprechpartner: Eva Wolf, Tel.: 0664/8249634, Ing. Walter Kletzmyr, Tel.: 0650/8620427
Linzer Straße 21, 4650 Edt bei Lambach
E-Mail: office@oe-shredder.at
Untenstehend können Sie die Erstinformationsblätter der beiden Sammel- und Verwertungssysteme aufrufen. Für den Fall, dass Sie Interesse daran haben sollten, die Leistungen eines Sammel- und Verwertungssystems in Anspruch zu nehmen, so können Sie mit den beiden Firmen Kontakt aufnehmen, um sich über deren Dienste genauer zu informieren.
Stand: 03.08.2012