Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Lebensmittelindustrie), Fachvertretung

Presseinformation - Österreichs Brauereien fordern Verlängerung der Gastro-Umsatzsteuerregelung und Steuererleichterung für Fassbier

Eine Verlängerung der 5%-Umsatzsteuerregelung in der Gastronomie bis zum Ende des nächsten Jahres fordert der Verband der Brauereien Österreichs.

Lesedauer: 2 Minuten



Wien, 6.12.2021 – Eine Verlängerung der 5%-Umsatzsteuerregelung in der Gastronomie bis zum Ende des nächsten Jahres fordert der Verband der Brauereien Österreichs. Vor allem für die klein- und mittelständischen Brauereien, die einen hohen Anteil des Umsatzes über die Gastronomie machen, sei dies entscheidend, da „ein Ende der Pandemie noch lange nicht in Sicht ist“, betont Sigi Menz, Obmann des Brauereiverbandes. Ein Aussetzen der Biersteuer auf Fassbier würde die Situation für die von Umsatzeinbußen betroffenen Brauereien in Österreich zusätzlich erleichtern.

Keine Weihnachtsfeiern oder Zusammenkünfte, Reisewarnungen und Gästemangel – Lockdown-bedingt bleiben auch in diesem Jahr Gastronomiebetriebe und die Hotellerie in der Vorweihnachtszeit geschlossen. Das bedeutet weitere Einbußen für Österreichs Brauwirtschaft, die bereits 2020 durchschnittliche Umsatzrückgänge von 35 bis 50% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen musste. In Anbetracht der Umstände spricht sich der Verband der Brauereien Österreichs für die weitere Unterstützung von Gastronomie sowie Brauwirtschaft aus und fordert, die Umsatzsteuerregelung von 5% in der Gastronomie, die mit 31. Dezember 2021 endet, um ein weiteres Jahr zu verlängern.

„Ein Ende der Pandemie ist noch lange nicht in Sicht. Daher unterstützen wir jede Initiative, die sich für eine Verlängerung der aktuell noch gültigen 5%-Umsatzsteuerregelung in der Gastronomie und Hotellerie einsetzt, und sprechen uns für ein Aussetzen der Biersteuer auf Fassbier aus“, so Menz.

Die österreichische Brau-Branche ist mit einer sehr hohen Biersteuer konfrontiert, die im Vergleich zum Nachbarland Deutschland 2,5-mal höher ist. Ein Aussetzen der Biersteuer auf Fassbier würde grundsätzlich allen Brauereien zugutekommen. Fassbier, die im österreichischen Biermarkt wichtigste Gebindeform, wird abgesetzt über „Außer-Haus“-Vertriebskanäle. Diese sind besonders von den pandemiebedingten Maßnahmen betroffen. Somit hat die österreichische Brauwirtschaft, die 3.700 bestqualifizierte Menschen beschäftigt, durch den aktuell vierten Lockdown weitere Einnahmenverluste zu verkraften.


Über Bierland Österreich

Bierland Österreich ist der Kommunikationsauftritt des Verbandes der Brauereien Österreichs. Dieser ist die Interessensvertretung der österreichischen Brauwirtschaft. Der Verband in seiner heutigen Organisationsform im Rahmen der Wirtschaftskammer Österreich übernahm 1945 die Interessensvertretung der österreichischen Brauwirtschaft und damit die Agenden des 1850 gegründeten sogenannten „Brauherren-Vereins“.
Österreich, das Bierland mit Tradition, erfreut sich einer gesunden regionalen Struktur. Über 300 Braustätten erfüllen mit ihrer reichhaltigen Produktpalette und einem Ausstoß von über 9 Mio. hl im Jahr jeden Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten. 2020 erzielten die österreichischen Brauereien einen Umsatz von mehr als 1,4 Mrd. €, die Steuern auf Bier insgesamt brachten 2020 dem Staatshaushalt rd. 700 Mio. € ein. Die Branche beschäftigt rd. 3.700 bestqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Jeder Job in einer Brauerei generiert zudem 17 weitere Arbeitsplätze – zwei in der Landwirtschaft, zwei im Handel und 13 in der Gastronomie. www.bierland-oesterreich.at.



Rückfragehinweis:
Verband der Brauereien Österreichs
T +43 (0) 1 713 15 05
getraenke@dielebensmittel.at
http://www.bierland-oesterreich.at/



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Stand: 06.12.2021

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