Sparte Industrie

Verfahrensbeschleunigen als Investitionsmotor

Informationen der Bundessparte Industrie

Lesedauer: 2 Minuten

04.08.2023

Die kürzlich beschlossene Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) ermöglicht kürzere und effizientere Genehmigungsverfahren bei allen Investitionen, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Durch sachliche und konsequente Beteiligung am Gesetzgebungsprozess konnte die österreichische Industrie viele ihrer langjährigen Forderungen erfolgreich einbringen.

Untersuchen und Befragungen haben regelmäßig gezeigt, dass schwerfällige Genehmigungsverfahren eine wesentliche Investitionsbremse für die österreichische Industrie darstellen. Insbesondere im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung gab es zahlreiche Elemente, die zu Endlosverfahren führen konnten. Daher wurde seit langer Zeit seitens der Industrie gefordert, dass die Berücksichtigung der berechtigten Anliegen des Umweltschutzes in einem ausgewogenen Verhältnis zu den Interessen eines modernen Industriestandortes stehen muss – und dieser Interessensausgleich in einem sinnvoll strukturierten und damit rascherem Verfahren durchgeführt werden soll.

Dass durch die jüngste Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wesentliche Beschleunigungselemente umgesetzt werden konnten, ist nicht zuletzt der „Energiewende“ zu verdanken: Unbestritten ist, dass die Strategie der Dekarbonisierung der Industrie ein gewaltiges Investitionsprojekt darstellt, das zudem in einem sehr ambitionierten Zeitrahmen umgesetzt werden soll. Viele dieser Investitionsmaßnahmen sind UVP-pflichtig.  Mit den bisherigen Verfahrensabläufen wären Investitionsmaßnahmen der Industrie zur Erreichung der Energiewende von massiver Verzögerung oder gar Verhinderung bedroht gewesen. Die neuen Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung betreffen aber nicht nur „Energiewendeprojekte“ im engeren Sinn, obgleich es für diese zusätzliche Erleichterungen gibt, sondern sind für alle Investitionsvorhaben gültig.

Eine genaue Darstellung der Neuerungen durch das UVP-G wird in diesem Newsletter in einem eigenen Fachartikel dargestellt. Zwei Grundsätze der Novelle erscheinen mir aber Wert hier besonders hervorgehoben zu werden:

Erstens beruhen Verfahren auf einem realistischen Stand der Technik, der zum Verfahrensbeginn festgelegt wird. Dadurch ersparen sich Projektwerber ein ständiges Anpassen der Unterlagen. In vielen Bereichen ändert sich aufgrund der – erfreulicher Weise – hohen Innovationsgeschwindigkeit der Stand der Technik so rasch, dass Verfahren in einer Endlosschleife gefangen oder zumindest ein sehr hoher Zeitaufwand und ein erhebliches finanzielles Risiko gegeben wären.

Zweitens folgen Verfahren einem klar strukturierten Ablauf: Bedenken und Einwendungen können vorgebracht werden, dann werden diese verhandelt. Die bisherige Möglichkeit, im Laufe eines Verfahrens mit ständig neuen Beschwerden eine Entscheidung so lange zu verhindern, bis das Projekt ohnedies nicht mehr relevant ist oder der Projektwerber das Interesse verloren hat (und anderswo investiert), wird damit ausgeschlossen. Damit ist gesichert, dass berechtigte Bedenken berücksichtigt werden, aber Projekte nicht einfach durch destruktives Taktieren verhindert werden können.

Diese beiden Eckpfeiler der Novelle entsprechen langjährigen Forderungen der Industrie, die somit umgesetzt werden konnten. Zudem ist es durch Überzeugungsarbeit gelungen, einige geplante Verschärfungen in der Novelle zu verhindern. Insbesondere war es möglich, Genehmigungskriterien heraus zu verhandeln, die aufgrund ihrer Unbestimmtheit wiederum zu Rechtsunsicherheit und damit erneut zu längeren Verfahren geführt hätten.

Mit der Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes wurde ein Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen in Österreich gesetzt. Dadurch wird der Industriestandort Österreich gestärkt, gleichzeitig wird eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Energiewende geschaffen. 

Unterschrift
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Mag. Sigi Menz
Obmann der Bundessparte Industrie