Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Webinar zum Thema Energieeffizienzlabel

Ab 1. März 2021 müssen für einige Haushaltsgeräte neue Energieeffizienzlabels verwendet werden. Das Bundesgremium wird gemeinsam mit der österreichischen Energieagentur (AEA) am 19. Jänner 2021 ein Webinar zum Thema Energieeffizienzlabel veranstalten.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Betroffen von der Verwendung neuer Energieeffizienzlabels, die ab 1. März 2021 für einige Haushaltsgeräte verpflichtend sein werden, sind: 

  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Weinlagerkühlschränke
  • Waschmaschinen
  • Waschtrockner
  • Geschirrspüler
  • TVs und elektronische Displays
  • Lichtquellen (ab 1. September 2021)

Ab 1. März 2021 haben Händler, die an Endkonsumenten verkaufen, 14 Arbeitstage Zeit, um betroffene Produkte "umzulabeln". Erstmalig ist der Einzelhandel somit verpflichtet, die bereits bei Produkten in der Ausstellung sowie in Werbematerialien und Online verwendeten Labels auszutauschen. Spätestens nach Ablauf dieser Frist dürfen nur noch die neuen Energielabel verwendet werden und Produktinformationen müssen auf die umgestellten Energieeffizienzangaben angepasst sein. Das neue Label darf vor dem 1. März 2021 nicht verwendet werden. Es ist außerdem verboten, gleichzeitig das alte und neue Label nebeneinander anzuführen. 


Nähere Informationen finden Sie auf https://www.label2020.at/fuer-haendler-und-hersteller/.

Um das Umetikettieren binnen der erwähnten 14 Arbeitstage zu gewährleisten, ist es somit erforderlich, dass Ihnen als Händler bis zum 1. März 2021 sowohl die alten als auch die neuen Label zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihnen diese nicht automatisch bereitgestellt werden, müssen Sie diese Informationen beim Erstinverkehrbringer bzw. Importeur anfordern und müssen Ihnen diese innerhalb von fünf Tagen geliefert werden. Lediglich für Produkte, die nach dem 1. November 2020 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden, können bis 30. November 2021 mit dem alten Label verkauft werden. Es müssen keine neuen Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Webinar

Das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels wird daher gemeinsam mit der österreichischen Energieagentur (AEA) ein Webinar veranstalten, um Sie als Verpflichtete bestmöglich zu informieren.

Das Webinar findet am 19. Jänner 2020 um 10:00 Uhr statt (Dauer: max. zwei Stunden). Das Webinar ist kostenlos.

Zur Anmeldung

Die Experten der AEA werden Sie durch die Neuerungen führen und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Einladung samt Anmeldemöglichkeit erhalten Sie Anfang kommenden Jahres.

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