Maschinen- und Technologiehandel, Landesgremium

Änderung der AbfallverbringungsVO

Die Änderungen der AbfallverbringungsVO wurde am 22. Dezember 2020 kundgemacht und trat am 11. Jänner 2021 (20. Tag nach Veröffentlichung) in Kraft. Die Änderungen in den Anhängen IC, III, IIIA, V und VII gelten seit 1. Jänner 2021.

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15.11.2023

Die Änderungen der AbfallverbringungsVO (Delegierte Verordnung zur Änderung der Anhänge IC, III, IIIA, IV, V, VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen; Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174),  die aufgrund von Änderungen im Basler Übereinkommen und in OECD-Beschlüssen erfolgt, wurden im Amtsblatt veröffentlicht

Delegierte Verordnung (EU) 2020/2174 – Änderung von Anhängen der Abfallverbringungsverordnung

Wesentliche Inhalte

Die Anpassungen erfolgen in den diversen Anhängen der AbfallverbringundVO, unter anderem wird in Anhang III (grüne Liste) Teil 1 Buchstabe g für bestimmte Kunststoffabfälle EU3011 geändert.

  • In Anhang IIIA wird in Bezug auf Kunststoffabfälle eine neue Ziffer 4 EU 3011 eingeführt.
  • In Anhang IV (gelbe Liste) wird der neue Eintrag EU48 (Teil1) und AC300 (Teil 2) eingefügt.
  • Für bestimmte gefährliche Kunststoffabfälle wird der Eintrag A 3210 neu in Anhang V Teil 1 Liste A aufgenommen.
  • Zu nicht gefährliche Kunststoffe wurde die Einträge B3011(Anhang V Teil 1 Liste B) und Y48 (Anhang V Teil 3 Liste A) eingefügt.
  • In Bezug auf gefährliche Kunststoffabfälle wurden einige Klarstellungen aus OECD-Beschlüssen aufgenommen. Jene für nicht gefährliche Kunststoffabfälle werden EU-intern nicht umgesetzt.
  • Zu beachten ist die Notifizierungspflicht bzw. tlw. das Verbot bei Ausfuhr von Kunststoffabfällen aus der Union in Drittstaaten und die Einfuhr von Kunststoffabfällen aus Drittstaaten.  Siehe dazu die Änderungen in den Anhängen III, IV und V zu Einträgen AC300 und Y48.
  • Neue bzw. geänderte Leitlinien für eine umweltgerechte Behandlung verschiedener Abfallströme wurden in Anhang VIII aufgenommen.

Inkrafttreten

Die Verordnung wurde am 22. Dezember 2020 kundgemacht und trat am 11. Jänner 2021 (20. Tag nach Veröffentlichung) in Kraft. Die Änderungen in den Anhängen IC, III, IIIA, V und VII gelten seit 1. Jänner 2021.

Weitere Informationen zur Abfallverbringung finden Sie hier:

Nationaler Leitfaden zur Einstufung von Kunststoffabfällen bei der grenzüberschreitenden Verbringung

Schreiben des BMK zum nationalen Leitfaden

Abfallverbringungsverordnung (EU-Rechtsakt)

Informationen der Europäischen Kommission zur Abfallverbringung

BMK-Infos zur Abfallverbringung

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