Sparte Handel

Instant Payments – Sofortüberweisungen

Lesedauer: 1 Minute

Instant Payments, oder auf Deutsch Sofortüberweisungen – bereits im November- und im Dezembernewsletter haben wir über dieses Thema berichtet. Und nun ist es so weit: Am 7. Feber 2024 wurde offiziell über die Instant Payments Regulation (IPR) abgestimmt.

Das Ergebnis: Die vorläufige Einigung über den Verordnungsvorschlag wurde somit nun auch formal vom Parlament angenommen, wodurch es zu einer Einigung während der 1. Lesung kam. Der nächste Schritt ist nun die Publikation der Verordnung im Amtsblatt der EU. Die Vorschriften sollten dann 9 Monate später in Kraft treten – aufgrund der Weihnachtsfeiertage wird dies voraussichtlich auf den 1. Jänner 2025 verschoben.

Dies bedeutet, dass ab Anfang 2025 Überweisungen in der Eurozone – also auch länderübergreifend – innerhalb von wenigen Sekunden durchgeführt werden können. Und das zu höchstens den gleichen Kosten, die für eine Standard-SEPA-Überweisung anfallen würden.

Für den Handel bedeutet dies eine große Erleichterung insofern, dass es eine Alternative zu Kreditkartenzahlungen gibt, die dazu führt, dass der Handel insgesamt weniger an Gebühren zahlen wird.

Stand: 14.03.2024

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