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Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsagenten

Handelsagenten haben seit dem Kalenderjahr 2000 die Möglichkeit, bestimmte Betriebsausgaben und Vorsteuern pauschal zu ermitteln.

Die Pauschalierung bietet vor allem den Vorteil, dass umfangreiche Aufzeichnungen - z.B. in Bezug auf die Reisetätigkeit – entfallen können. Die pauschalen Betriebsausgaben betragen 12% des Provisionsumsatzes, höchstens jedoch EUR 5.825,-- jährlich.

Umfassender Bericht der AREA Bollenberger GmbH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung zur Betriebsausgaben- und Vorsteuerpauschalierung für Handelsvertreter.

Stand: 19.07.2023

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