Fahrzeughandel, Landesgremium
Informationsschreiben: NoVA IA Fristerstreckung Übergangsregelung
Das Finanzministerium hat ein Informationsschreiben zur NoVA IA Fristerstreckung Übergangsregelung gem. § 15 Abs. 25 NoVAG verfasst. Dieses behandelt einen Initiativantrag, nach dem § 15 Abs. 25 Normverbrauchsabgabegesetz dahingehend novelliert werden soll, dass die Lieferfrist zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung von 1. November 2021 auf 1. Mai 2022 verlängert wird.
Lesedauer: 1 Minute
15.11.2023