Fahrzeughandel, Landesgremium

Informationsschreiben: NoVA IA Fristerstreckung Übergangsregelung

Das Finanzministerium hat ein Informationsschreiben zur NoVA IA Fristerstreckung Übergangsregelung gem. § 15 Abs. 25 NoVAG verfasst. Dieses behandelt einen Initiativantrag, nach dem § 15 Abs. 25 Normverbrauchsabgabegesetz dahingehend novelliert werden soll, dass die Lieferfrist zur Inanspruchnahme der Übergangsregelung von 1. November 2021 auf 1. Mai 2022 verlängert wird.

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15.11.2023
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