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Außenhandel, Bundesgremium

Sichern Sie sich eine Unterstützung für Ihren Internetauftritt

Das Landesgremium des Außenhandels fördert Internetauftritte ihrer Mitgliedsbetriebe mit bis zu 500 Euro - jetzt beantragen!

Lesedauer: 1 Minute

14.03.2024

Ein gelungener Webauftritt ist eine wichtige und moderne Visitenkarte eines Unternehmens. Immer mehr Menschen nutzen das Internet um sich zu informieren. Machen Sie Ihre Leistungen daher sichtbar – denn wer im Internet nicht auffindbar ist, existiert für viele nicht.

Das Landesgremium will Sie auf diesem Weg unterstützen. Daher bietet es eine Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer Website oder Ihres Webshops an.

Wer wird gefördert:

Aktive Mitglieder des Landesgremiums des Außenhandels, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 6 Monaten Mitglied im Landesgremium sind
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.

Geförderte Maßnahmen:

  • Errichtung einer Website oder eines Webshops, die/der einen Bezug zur Mitgliedschaft im Landesgremium des Außenhandels aufweist
  • Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops, die/der einen Bezug zur Mitgliedschaft im Landesgremium des Außenhandels aufweist
  • KEINE Förderung bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren, Hardware, Bildungsmaßnahmen und Kosten für Fotografen

Ausmaß der Förderung:

  • 50 % der nachgewiesenen Kosten (exkl. MwSt.),
  • maximal € 500,- pro Mitglied im Kalenderjahr.
  • Für ein und dasselbe Projekt wird nur einmal eine Förderung gewährt (Doppelförderungen sind ausgeschlossen).
  • Um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, werden nur Angebote von österreichischen Agenturen gefördert.

Das Landesgremium des Außenhandels stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einlangens der vollständigen ausgefüllten Ansuchen.

Ansuchen und Prüfung:

  • das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss per Post oder E-Mail gemeinsam mit
  • der Kopie des Angebotes/der Angebote eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens zeitgerecht an das Landesgremium gesendet werden.

Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen VOR Beauftragung des beabsichtigten Projektes in der Geschäftsstelle einlangen muss. Das Landesgremium prüft die einlangenden Ansuchen und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung anhand der Richtlinien.


Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium gewährt.


Die Abrechnung muss bis spätestens 15. Dezember 2024 inklusive Kopie der Rechnung, der Überweisungsbestätigung und der Bankdaten (IBAN) dem Landesgremium übermittelt werden. Der Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.


Für Fragen wenden Sie sich bitte an das Landesgremium des Außenhandels, T +43 5 90 905 1294, E felix.hofinger@wktirol.at