[Textilreiniger, Berufsgruppe]
HKW-Anlagen-Verordnung
Verwendung halogenierter organischer Lösungsmittel
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Für die Verwendung halogenierter organischer Lösungsmittel in Maschinen und Geräten (HKW-Anlagen) und die Emissionen gibt es eigene Vorschriften. Rechtsgrundlage ist die HKW-Anlagen-Verordnung.
Die Verordnung enthält die Vorschriften für Anlagen, in denen Materialien oder Gegenstände mit chlorierten organischen Lösungsmitteln behandelt (gereinigt, getrocknet, entfettet, extrahiert etc.) werden.
- Die HKW-Anlagen-Verordnung als Download
Stand: 21.03.2020