Sichern Sie sich eine Unterstützung für Ihren Internetauftritt!
Die Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik fördert Internetauftritte ihrer Mitgliedsbetriebe mit bis zu 500 Euro - jetzt beantragen!
Lesedauer: 1 Minute
Ein gelungener Webauftritt ist eine wichtige und moderne Visitenkarte eines Unternehmens. Immer mehr Menschen nutzen das Internet um sich zu informieren. Machen Sie Ihre Leistungen daher sichtbar – denn wer im Internet nicht auffindbar ist, existiert für viele nicht.
Die Landesinnung will Sie auf diesem Weg unterstützen. Daher bieten sie eine Förderung für eine Neuerrichtung oder eine Erweiterung Ihrer Website oder eines Webshops an.
Wer wird gefördert:
Aktive Mitglieder der Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- seit mindestens 6 Monaten Mitglied in der Landesinnung sind
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.
Welche Maßnahmen werden gefördert:
- Errichtung einer Website oder eines Webshops
- Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops
- Keine Förderung gibt es für regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren, Hardware, Bildungsmaßnahmen und Kosten für Fotografen etc.
Welches Ausmaß hat die Förderung:
- bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten (exkl. MwSt.),
- maximal € 500,- pro Mitglied (einmalige Förderung)
Die Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.
Ansuchen und Prüfung:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss per Post oder Mail
gemeinsam mit - der Kopie des Angebotes/der Angebote eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens zeitgerecht an die Landesinnung gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen VOR der Beauftragung des beabsichtigten Projektes in der Geschäftsstelle einlangen muss. Die Landesinnung prüft die einlangenden Ansuchen und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung anhand der Richtlinien.
Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch von der Landesinnung gewährt.
Die Abrechnung muss bis spätestens 15. Dezember 2024 von Ihnen inklusive Kopie der Rechnungen und Überweisungsbestätigung der Innung übermittelt werden. Der Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Landesinnung Mode und Bekleidungstechnik, T +43 5 90 905 1407,
E melanie.raab@wktirol.at
Stand: 09.01.2024