Sichern Sie sich eine Unterstützung für Ihren Internetauftritt!
Die Landesinnung Kunsthandwerke fördert Internetauftritte ihrer Mitgliedsbetriebe mit bis zu 500 Euro - jetzt beantragen!
Lesedauer: 1 Minute
Ein gelungener Webauftritt ist eine wichtige und moderne Visitenkarte eines Unternehmens. Immer mehr Menschen nutzen das Internet um sich zu informieren. Machen Sie Ihre Leistungen daher sichtbar – denn wer im Internet nicht auffindbar ist, existiert für viele nicht.
Die Landesinnung will Sie auf diesem Weg unterstützen. Daher bietet sie eine Förderung für die Neuerrichtung oder Erweiterung Ihrer Website oder Ihres Webshops an.
Wer wird gefördert:
Aktive Mitglieder der Landesinnung Tirol Kunsthandwerke, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- seit mindestens 6 Monaten Mitglied in der Landesinnung sind
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.
Geförderte Maßnahmen:
- Errichtung einer Website oder eines Webshops, die/der einen Bezug zur Mitgliedschaft in der Landesinnung der Tiroler Kunsthandwerke aufweist
- Erweiterung bzw. Optimierung einer bestehenden Website oder eines Webshops, die/der einen Bezug zur Mitgliedschaft in der Landesinnung der Tiroler Kunsthandwerke aufweist
- KEINE Förderung bei regelmäßig wiederkehrenden Lizenzen oder Gebühren, Hardware, Bildungsmaßnahmen und Kosten für Fotografen
Ausmaß der Förderung:
- 50 % der nachgewiesenen Kosten (exkl. MwSt.),
- maximal € 500,- pro Mitglied im Kalenderjahr.
- Für ein und dasselbe Projekt wird nur einmal eine Förderung gewährt (Doppelförderungen sind ausgeschlossen).
- Um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stärken, werden nur Angebote von österreichischen Agenturen gefördert.
Die Landesinnung der Tiroler Kunsthandwerke stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einlangens der vollständigen ausgefüllten Ansuchen.
Ansuchen und Prüfung:
- das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular muss per Post oder E-Mail gemeinsam mit
- der Kopie des Angebotes/der Angebote eines für diese Arbeitsleistungen befugten Unternehmens zeitgerecht an die Landesinnung gesendet werden.
Bitte beachten Sie, dass das Ansuchen VOR Beauftragung des beabsichtigten Projektes in der Geschäftsstelle einlangen muss. Die Landesinnung prüft die einlangenden Ansuchen und entscheidet über die Gewährung der Unterstützung anhand der Richtlinien.
Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch von der Landesinnung gewährt.
Die Abrechnung muss bis spätestens 15. Dezember 2024 inklusive Kopie der Rechnung, der Überweisungsbestätigung und der Bankdaten (IBAN) der Innung übermittelt werden. Der Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Landesinnung der Tiroler Kunsthandwerke, T +43 5 90 905 1540, E kunsthandwerke@wktirol.at
Stand: 09.01.2024