Holzbau, Landesinnung

Kollektivvertragsverhandlungen abgeschlossen

Information über das Verhandlungsergebnis

Lesedauer: 1 Minute

Am 30. März 2021 fand die Kollektivvertragsverhandlung für ArbeiterInnen im Holzbau-Meistergewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz statt.

Es wurde folgendes Verhandlungsergebnis erzielt:

Lohntafel:

  • 2-Jahres-Abschluss
  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Lenkzeitvergütungen und die im KV angeführten Zulagen werden per 01.05.2021 um 2,1% erhöht.
  • Per 01.05.2022 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Lenkzeitvergütungen und die im KV angeführten Zulagen um Durchschnitts-VPI plus 0,5% erhöht.
  • Die bestehenden Parallelverschiebungen bleiben aufrecht.
  • Lehrlinge 18+: Lehrlinge, die im Lehrverhältnis das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten mit der dem 18. Geburtstag folgenden Lohnabrechnungsperiode die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.
  • Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten die Lehrlingsentschädigung des 2. Lehrjahres. Im 3. bzw. 4. Lehrjahr gebührt eine Lehrlingsentschädigung wie bisher.

RahmenKV:

  • Erhöhung Taggeld bei täglicher Rückkehr gemäß § 9 I Z 4:
    ab 01.05.2021: 8,50 EUR
    ab 01.05.2022: 9,30 EUR

  • Die Zulage gemäß § 6 lit c Z3 „Für das Einriegeln bei freitragenden Hallenbauten, deren Saumhöhe mindestens 8 m beträgt bei einer Spannweite über 12 m ...... 10 %“ wird gestrichen.

  • Die Zulage gemäß § 6 lit e wird geändert (Gebirgszulage):
    ab 01.05.2021: Arbeiten auf Baustellen im Gebirge
    Die Zulage beträgt bei einer Höhenlage
    über 1200 m bis 1600 m ........ 10 % 
    über 1600 m bis 2000 m ........ 15 %12%
    über 2000 m ........................... 20 %

Arbeitsgruppen:

Die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen Überarbeitung der Lohnordnung und Einführung der Winterfeiertagsvergütung wurde vereinbart.

Sollte sich die Steuerfreigrenze gemäß § 26 Z 4 EStG erhöhen, werden Gespräche zur Erhöhung des Taggeldes bei nicht täglicher Rückkehr aufgenommen.

Die Sozialpartner empfehlen die Unterbringung im Einzelzimmer bei auswärtiger Nächtigung.

Abgewehrt werden konnten folgende Forderungen der GBH:

  • Erhöhung des Taggeldes bei nichttäglicher Rückkehr über den steuer- und sv-freien Betrag von EUR 26,40 hinaus.
  • Einführung des „mittleren“ Taggeldes analog KV Bau.
  • Einbeziehung in die Winterfeiertagsregelung.
  • Anspruch auf Lehrlingsentschädigung für das 3. Lehrjahr ab 18 Jahren.
  • Anspruch auf Unterbringung im Einzelzimmer.
  • Anspruch auf eine erweiterte Mobilitätsabgeltung.

Stand: 30.03.2021