Tiroler Sonderförderungsprogramm "Oberes und Oberstes Gericht"
Förderung für Projekte zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung
Einstellungen
Förderungswerber
Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.
Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 9 „Oberes und Oberstes Gericht“. Dieser Planungsverband umfasst die Gemeinden Faggen, Fendels, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Nauders, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Spiss und Tösens.
Förderungszweck
Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums des Planungsverbandes 9 "Oberes und Oberstes Gericht"geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden.
Grundlage bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“, wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht.
Förderungsgegenstand
Förderungsschwerpunkte:
- Attraktivierung des (Sommer)Tourismus
- Freizeitinfrastrutkur
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im betrieblichen Bereich - Entwicklung von zukunftsfähigen/innovativen Betrieben
- Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Qualitästverbesserung
- Untersützung für kleine Beherbergungsbetriebe/Privatvermieter
- Barrierefreier Tourismus
- Radfreundliche Beherbergungsbetriebe
- Energiebezogene Umweltvorhaben
- Erneuerbare Energie
- Lebendige Dörfer
- Attraktivierung Ortszentrum
- Innovationsimpuls für das Obere und Oberste Gericht
- Geschäftsmodelle – Innovation – Vereinbarkeit
- Kooperation, regionalwirtschaftliche Einzelmaßnahmen
Art und Ausmaß der Förderung
Eine Förderung in dieser Aktion kann in Form von
- einmaligen Zuschüssen,
- Zinsenzuschüssen,
- Darlehen
gewährt werden, wobei diese Förderungsarten auch in kombinierter Form möglich sind.
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweils angesprochenen Aktionsfeld/Leitmaßnahme, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer.
Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Richtlinie
Anmerkung
Weitere Details, Richtlinien, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung, etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes.
Einreichung
Das Ansuchen um Gewährung einer Förderung ist mit dem dafür vorgesehenen Formular in zweifacher Ausfertigung vor Investitionsbeginn bzw. Beginn des zu fördernden Projektes bei der regionalen Programm-Geschäftsstelle einzubringen, das heißt vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Bau-/Projektbeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbach macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte
maßgebend ist.
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.