Tirol: Fördermaßnahmen der Stadtgemeinde Wörgl
Wörgl unterstützt ortsansässige und neu zuziehende Wirtschaftsbetriebe
Einstellungen
Förderungswerber
Als Förderungswerber kommen ausschließlich Mitglieder der Wirtschaftskammer sowie Personen, die in freien Berufen tätig sind in Betracht.
Förderungszweck
Im Bewusstsein über die Bedeutung, die die heimische Wirtschaft in finanzieller und struktureller Hinsicht für die Stadt Wörgl hat, verabschiedet der Gemeinderat der Stadt Wörgl eine Richtlinie für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die folgende Ziele verfolgt:
- Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Erhöhung der Wertschöpfung der bestehenden Arbeitsplätze;
- Schaffung von Ausbildungskapazitäten;
- Nachhaltige und verstärkte Kooperation mit den Umlandgemeinden;
- Bestmögliche Bewahrung der Natur und Umwelt bzw. Erhaltung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Wörgl
Förderungsgegenstand
Förderung ortsansässiger bzw. neu zuziehender Wirtschaftsbetriebe der gewerblichen Wirtschaft
Art und Ausmaß der Förderung
- Zahlungserleichterung bei Verkehrsaufschließungsabgaben
- Investitionskosten ab 10.000 EUR (Details siehe Richtlinie)
- Miet- und Pachtzuschüsse in der Innenstadtförderzone
- Arbeitsplatzprämie und Lehrlingsförderung
Einreichung
VOR dem Entstehen der förderungswürdigen Maßnahme bei der Stadtgemeinde Wörgl: www.woergl.at bzw. wirtschaft@stadt.woergl.at
Ansprechperson in der Wirtschaftskammer: Michaela Güttler
Richtlinientext als PDF
Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Wörgl
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.