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Elektronische Amtssignatur

Auf dieser Seite informieren wir über die elektronischen Amtssignaturen der Wirtschaftskammer Steiermark und ihrer Fachorganisationen.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023

Öffentliche Urkunde

Die Amtssignatur ist gem § 19 E-Government-Gesetz (E-GovG) eine fortgeschrittene elektronische Signatur bzw. ein fortgeschrittenes elektronisches Siegel und dient der erleichterten Erkennbarkeit der Herkunft eines Dokuments von einem Verantwortlichen des öffentlichen Bereichs.

Die Amtssignatur ist im Dokument durch eine Bildmarke, die der Verantwortliche des öffentlichen Bereichs im Internet als die seine gesichert veröffentlicht hat, sowie durch einen Hinweis im Dokument, dass dieses amtssigniert wurde, darzustellen.

Verifizierung

Gem § 20 E-GovG iVm § 292 ZPO hat ein auf Papier ausgedrucktes elektronisches Dokument einer Behörde die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, wenn das elektronische Dokument mit einer elektronischen Amtssignatur versehen wurde.

Die Verifizierung von in elektronischer Form vorliegenden Dokumenten mit elektronischer Amtssignatur der Wirtschaftskammer Steiermark oder Ihrer Fachorganisationen ist über das Prüfservice der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH möglich. 

Die Verifizierung von in ausgedruckter Form vorliegenden Dokumenten mit elektronischer Amtsignatur der Wirtschaftskammer Steiermark oder Ihrer Fachorganisationen ist durch Hochladen eines Fotos oder Scans des Schriftstücks über dieses Online-Formular möglich:

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Die positive Prüfung wird schriftlich mit folgendem Text mitgeteilt: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." 

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."

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