Fachgruppentagung der Landesinnung Gärtner & Floristen
08. September 2021, 16:30 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann
08. September 2021, 16:30 Uhr
Wo
Europasaal der WKO Steiermark
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Grundumlage 2022
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag.
Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte. € 310,00
Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 123 Abs. 9 WKG)
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen
für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die
Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: € 155,00
Dieser Beschluss tritt mit 01.01. 2022 des auf die Beschlussfassung folgenden
Jahres in Kraft. - Allfälliges