Fachgruppentagung der Landesinnung Friseure
13. September 2021, 10:30 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann
13. September 2021, 10:30 Uhr
Wo
Europasaal der WKO Steiermark
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Tagesordnung
- Eröffnung und Begrüßung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Grundumlage 2022
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag.
Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte € 247,00
Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein
Anteil in Form eines Hebesatzes in (%) 1,00 %
Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen
für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage
in folgender Höhe zu entrichten € 123,50
Der Beschluss über die Grundumlage(n) tritt mit 01.01. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft. - Allfälliges