Fachgruppentagung der Landesinnung Friseure

13. September 2021, 10:30 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Wann

13. September 2021, 10:30 Uhr

Wo

Europasaal der WKO Steiermark
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz

Tagesordnung

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage 2022
    Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag.
    Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte                                         € 247,00  
    Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein
    Anteil in Form eines Hebesatzes in (%)                                                         1,00 %
    Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
    Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen 
    für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage
    in folgender Höhe zu entrichten                                                              € 123,50
    Der Beschluss über die Grundumlage(n) tritt mit 01.01. des auf die Beschlussfassung folgenden Jahres in Kraft. 
  5.  Allfälliges


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