Fachgruppentagung des Landesgremiums Fahrzeughandel
27. August 2021, 08:30 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann
27. August 2021, 08:30 Uhr
Wo
Hotel Bokan
Mainersbergstraße 1, 8051 Graz
Tagesordnung
- Eröffnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Erhöhung der Grundumlage 2022
Anpassung an den Vereinheitlichungsbeschluss des Fachverbandes
Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag in Höhe von € 130, mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte. Feste Beträge sind für juristische Personen zu verdoppeln (§ 123 Abs. 12 WKG), ausgenommen die Fälle des Ruhens gemäß § 129 Abs. 9 WKG. Für ruhende Berechtigungen beträgt die Grundumlage € 65. Allfälliges
Zur Beschlussfassung über die Grundumlage kann gemäß § 61 Abs. 2 WKG bis 13. August eine begründete schriftliche Stellungnahme abgegeben werden:
Landesgremium Fahrzeughandel
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Fax: 0316/601 465 od. Mail fahrzeughandel@wkstmk.at