Fachgrupppentagung der Fachgruppe Bestatter

05. August 2021, 10:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Wann:

05.08.2021, 10:00 Uhr

Wo:

WKO Steiermark,
Spartenzimmer 1, 2. Stock,
Körblergasse 111-113, 8010 Graz  

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022 

    Als einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Grundumlagen werden festgelegt
    1. Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag. € 240,00
      Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
      Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte: 50 % 
    2. Pro Sterbefall des vorangegangen Kalenderjahres ein fester Betrag.
      Sterbefälle werden jenem Bestattungsunternehmen zugerechnet, das den Bestattungssarg an den „Endabnehmer“ (Auftraggeber) verkauft. € 1,70
    3. Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
    4. Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: € 120,00
  5. Allfälliges
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