Fachgrupppentagung der Fachgruppe Bestatter
05. August 2021, 10:00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann:
05.08.2021, 10:00 Uhr
Wo:
WKO Steiermark,
Spartenzimmer 1, 2. Stock,
Körblergasse 111-113, 8010 Graz
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022
Als einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Grundumlagen werden festgelegt- Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag. € 240,00
Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
Ein Abschlag für die zweite bzw. jede weitere Betriebsstätte: 50 % - Pro Sterbefall des vorangegangen Kalenderjahres ein fester Betrag.
Sterbefälle werden jenem Bestattungsunternehmen zugerechnet, das den Bestattungssarg an den „Endabnehmer“ (Auftraggeber) verkauft. € 1,70 - Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
- Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: € 120,00
- Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag. € 240,00
- Allfälliges