Fachgruppentagung der Fachgruppe Tischler und Holzgestalter
25. August 2021, 14:00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
11.03.2023
Wann:
25. August 2021, 14:00 Uhr
Wo:
WKO Steiermark
Spartenzimmer 1, 2. Stock
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz
Tagesordnung:
- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Genehmigung der Tagesordnung
- Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022
- Als einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Grundumlagen werden festgelegt
- Pro Mitglied ein fester Betrag: 0,00 Euro
- Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen. Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
- Tischler wie Tischler, Parkettbodenleger, Bootbauer, Modellbauer, Hobelwerke sowie Zusammenbau von Möbelbausätzen: 160,00 Eur
- Holzgestalter wie Holzgestalter, Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Erzeugung und Service von Sportartikeln, Erzeugung von Spielzeug aller Art Erzeugung von Schmuckgegenständen und Haushaltsartikeln, Korb- und Möbelflechter und Wurzelschnitzer: 160,00 Eur
- sowie alle Sonstigen: 160,00 Eur
- Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebesatzes (in %): 1,2 %
- Höchstens: 2.035,00 Eur
- Anzahl der Mitarbeiter mit einem festen Betrag pro Mitarbeiter: 0,00 Euro
Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.
Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: 80:00 Euro
- Als einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Grundumlagen werden festgelegt
- Allfälliges