Fachgruppentagung der Fachgruppe Tischler und Holzgestalter

25. August 2021, 14:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

11.03.2023

Wann:

25. August 2021, 14:00 Uhr

Wo:

WKO Steiermark
Spartenzimmer 1, 2. Stock
Körblergasse 111 - 113, 8010 Graz

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Genehmigung der Tagesordnung
  4. Beschlussfassung über die Grundumlage für das Jahr 2022
    1. Als einheitliche Bemessungsgrundlagen für die Grundumlagen werden festgelegt
      1. Pro Mitglied ein fester Betrag: 0,00 Euro
      2. Pro zum 31.12. des Vorjahres gemeldeter Betriebsstätte ein fester Betrag je Zuordnung zu folgenden Berufszweigen. Mindestens der Betrag für eine Betriebsstätte.
        1. Tischler wie Tischler, Parkettbodenleger, Bootbauer, Modellbauer, Hobelwerke sowie Zusammenbau von Möbelbausätzen: 160,00 Eur
        2. Holzgestalter wie Holzgestalter, Bildhauer, Binder, Bürsten- und Pinselmacher, Drechsler, Erzeugung und Service von Sportartikeln, Erzeugung von Spielzeug aller Art Erzeugung von Schmuckgegenständen und Haushaltsartikeln, Korb- und Möbelflechter und Wurzelschnitzer: 160,00 Eur
        3. sowie alle Sonstigen: 160,00 Eur
      3. Die Sozialversicherungsbeitragssumme des vorangegangenen Jahres und davon ein Anteil in Form eines Hebesatzes (in %): 1,2 %
      4. Höchstens: 2.035,00 Eur
      5. Anzahl der Mitarbeiter mit einem festen Betrag pro Mitarbeiter: 0,00 Euro

        Die Verpflichtung von juristischen Personen zur Zahlung fester Beträge in doppelter Höhe wird ausgeschlossen.

        Ruhen alle gemäß § 2 Abs. 1 WKG mitgliedschaftsbegründenden Berechtigungen für die gesamte Periode der Mitgliedschaft im Kalenderjahr, ist die Grundumlage in folgender Höhe zu entrichten: 80:00 Euro
  5. Allfälliges

 



Weitere interessante Artikel