Seilbahnen, Fachgruppe
Betriebsleiter - Teil 1
Lesedauer: 1 Minute
13.09.2024
Betriebsleiterkurs für öffentliche Seilbahnen
Rechtliche Voraussetzungen:
- Personalerlass 2014
- Mindestalter 21 Jahre
- Erlass bezüglich Ausbildungskurs vom 15.3.1991
Voraussetzungen Fachverband:
- Abgeschlossene Lehre (Schlosser, Elektriker, KFZ)
- 2 Jahre Seilbahnpraxis
- Ohne abgeschlossene Lehre mindestens 5 Jahre Seilbahnpraxis
- Positiv abgeschlossene Maschinistenausbildung (für Teilnehmer aus Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Anmeldung mit Vorlage der Bestätigungen zu obigen Voraussetzungen sowie Bekanntgabe, ab wann und für welche Anlage der Betroffene als Betriebsleiter oder Betriebsleiterstellvertreter vorgesehen ist.
Der Besuch von Teil 1 ist nicht erforderlich für:
- Absolventen mit technischer Hochschulausbildung einer Universität oder FH
- Absolventen einer HTL mit Matura
- Absolventen des Lehrberufs Seilbahntechnik
In allen anderen Fällen ist der Kurs Teil 1 zu besuchen.
Inhalte:
- Mathematik
- Physik
- Mechanik
- Werkzeug- und Maschinenkunde
- Werkstoffkunde
- Hydraulik
- Pneumatik
- Grundlagen Elektrotechnik
- Arbeitnehmerschutz
Termine:
- 22.04. – 09.05.2025 (Kurs A) - WIFI Innsbruck | Anmeldung
- 12.05. – 30.05.2025 (Kurs B) - WIFI Innsbruck | Anmeldung
- 10.06. – 28.06.2025 (Kurs C) - WIFI Innsbruck | Anmeldung
Prüfung:
Die schriftliche Zwischenprüfung dient als Grundlage für den Besuch des zweiten Ausbildungsteils.