Richterhammer liegt auf mehreren Büchern auf hölzernen Untergrund
© Tiko | stock.adobe.com
Tankstellen

Preisauszeichnung an Steiermarks Tankstellen

In vielen unterschiedlichen Gesetzen/Verordnungen werden spezifische Preisauszeichnungsvorschriften für das Tankstellengewerbe normiert.

Lesedauer: 1 Minute

14.11.2023

Am 23. Dezember 2022 wurde die Verordnung zur Änderung der "Verordnung betreffend Standesregeln über den Zeitpunkt der Preisauszeichnung für Treibstoffe bei Tankstellen" und der "Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011" im BGBl. II. Nr. 492/2022 kundgemacht.

Die Verordnungen wurden nun bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Die Betreiber von Tankstellen haben etwa die Preise für Benzin und Dieselkraftstoff auf dem Tankstellenareal so auszuzeichnen, dass diese von motorisierten Straßenbenützern leicht gelesen und zugeordnet werden können.

Preiserhöhungen für Treibstoffe sind an jedem Tag nur um 12:00 Uhr zulässig. Preissenkungen hingegen können jederzeit durchgeführt werden.

Weiters haben die Betreiber von Tankstellen die Pflicht alle Preisänderungen an die E-Control zur Einspeisung der Preise in die sogenannte "Spritpreisdatenbank" zu melden.