Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Pfandverordnung für Einweggetränkeverpackungen

Information des Fachverbands  Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen

Lesedauer: 1 Minute

12.11.2024

Ab 1.1.2025 werden beim Verkauf von allen Getränke-Einweg-Kunststoff-Flaschen und Aludosen (von 0,1 bis max. 3 Liter) - die bereits mit dem Pfandlogo versehen sind -  25 Cent Pfand pro Verpackung eingehoben und bei der Rücknahme dem Kunden wieder ausbezahlt.

Die Organisation des Pfandsystems erfolgt durch eine  zentrale Stelle, die EWP Recycling Pfand Österreich gGmbH www.recycling-pfand.at.

Die Rücknahmeverpflichtung betrifft alle Letztvertreiber von Einweggetränkeverpackungen und somit auch Tankstellenbetreiber.

Als Rücknehmer:in von leeren Gebinden besteht die Möglichkeit – je nach zu erwartender Rückgabemenge - sich als Tankstellenbetreiber:in auf der Plattform von Recycling Pfand Österreich zu registrieren – hier der Link zur Registrierung DRS EWP . Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn auch der Rücknehmervertrag unterzeichnet ist.

Zur Ihrer Unterstützung:

Benutzerhandbuch zur Registrierung im Einwegpfand-Portal 2024-09-02-handbuch-registrierung-ewp-portal-ruecknehmer-version-2.0.pdf

und es gibt auch ein Webinar zur Rücknehmer-Registrierung Webinare | Recycling Pfand Österreich

Zwei Rücknahmemöglichkeiten:

Bei der automatisierten Rücknahme mittels Rücknahmeautomaten müssen ALLE bepfandeten Einweggetränkeverpackungen zurückgenommen werden.

Wenn die Rücknahme manuell erfolgt, muss die Tankstelle / Verkaufsstelle nur solche Gebinde zurücknehmen, die auch angeboten und verkauft werden. Verkauft zB eine Tankstellen nur Getränke in Form von 0,5 l PET-Flaschen, muss diese auch nur 0,5 l PET-Flaschen retour nehmen und auch nur in den Mengen, die an der Tankstelle üblicherweise verkauft werden.

Der dafür erforderliche Aufwand der Tankstelle wird durch eine Gebühr (Handling Fee) abgegolten. Die Handling Fee unterscheidet ebenfalls zwischen manueller und automatisierter Rücknahme.  ewp-infoblatt-handling-fee-aufwandsentschaedigung.pdf

Voraussetzung für die Rückzahlung des Pfandes ist, dass auf der Flasche oder Dose das Etikett des Pfandlogos und des Strichcodes noch vollständig vorhanden und lesbar und die Verpackung leer und unzerdrückt ist.

Falls Sie Ihre Kunden mittels eines Aushangs über das neue Pfandsystem informieren wollen:  ewp-infoblatt-so-funktioniert-das-pfandsystem.pdf

ALLE Infoblätter, Handbücher, Videos, Webinare finden Sie hier Downloads | Recycling Pfand Österreich / Webinare | Recycling Pfand Österreich