Gewerberechtliche Informationen für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW - Taxi
Mit 1. Jänner 2021 wurden das Taxi- und Mietwagengewerbe mit PKW zum neuen Personenbeförderungsgewerbe mit PKW zusammengelegt, um Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen fairen Wettbewerb unter denselben Bedingungen sicherstellen.
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Durch die Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes ist es zu zahlreichen Änderungen bei den gewerbe- und preisrechtlichen Bestimmungen innerhalb der Taxibranche gekommen, wodurch auch die Bundesbetriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr und die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung an die neuen Bestimmungen angepasst werden mussten. Auch die steirischen Taxitarifverordnungen wurden mit 1. Juni 2021 neu verordnet und regeln Mindestentgelte für Fahrten, die über einen Kommunikationsdienst (App, Telefon, Internet) bestellt wurden.
Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die mit den jeweiligen Novellierungen in Kraft getreten sind, finden Sie rechts unter den Downloads/Links.
Rechtsgrundlagen für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
(Quelle: RIS - Rechtsinformationssystem des Bundes, in der jeweils gültigen Fassung)
- Gelegenheitsverkehrsgesetz
- Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr (BZP-VO)
- Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr (Bundesbetriebsordnung)
- Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung