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Autobus, Berufsgruppe Fachverband

Gütesiegel Mietwagen-Gewerbe/Ausflugswagen-Gewerbe/Stadtrundfahrten-Gewerbe

Das Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat eine Verordnung die über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, kundgemacht.

Lesedauer: 1 Minute

15.11.2023
Staatliches Guetesiegel für Omnibusse
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Wer darf das Gütesiegel verwenden?

Unternehmen, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung für reglementierte Gewerbe (ausgenommen Handwerke) erfolgreich abgelegt haben, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „Staatlich geprüft“ verwenden. Ähnlich zu dem schon länger existierenden Meisterbetrieb-Gütesiegel wurde dafür nunmehr ein eigenes entsprechendes Gütesiegel für diese reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, geschaffen.
Dieses Gütesiegel „Staatlich geprüft“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt haben. Die Verwendung dieses Siegels ist freiwillig.

Darf das Gütesiegel verändert werden?

Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster der Verordnung zu entsprechen. Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden. Auch die Größe des Siegels darf variieren, wobei aber die durch die Verordnungen vorgegebenen Relationen eingehalten werden müssen.

Wo darf das Gütesiegel positioniert/verwendet werden?

Zulässige Verwendungen sind beispielsweise: Auf den Geschäftspapieren, im Internetauftritt, in der Werbung, auf Geschäftsautos, am Geschäftsportal etc.
Nicht zulässig ist die Verwendung des Gütesiegels auf Waren und Produkten.

Unsere Branchen-Gütesiegel finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Ausflugswagen-Gewerbe: Seite 2
  • Mietwagen-Gewerbe (Omnibusse): Seite 12
  • Stadtrundfahrten-Gewerbe: Seite 15

Verwendung des Gütesiegels:

Das Gütesiegel muss nicht beantragt werden, es kann aus der Verordnung herauskopiert und verwendet werden.
Ab 9.12.2019 wird die Vorlage für das Gütesiegel auf der RIS-Seite https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2019/362/20191129 und voraussichtlich auch auf der wko.at Seite https://www.wko.at/service/bildung-lehre/meisterpruefung-befaehigungspruefung.html in besserer Bildqualität und verschiedenen Formaten zur Verwendung zur Verfügung gestellt.