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Hotellerie, Fachgruppe

Nachhaltigkeitsberichterstattung aus dem Blickwinkel der Hotellerie

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Lesedauer: 9 Minuten

Die Anforderungen - insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit - an Unternehmen steigen, nicht zuletzt durch strenge Auflagen von Gesetz- und Kreditgebern, Berichtspflichten und wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen.  Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig für alle Betriebe eine ähnliche Relevanz haben wie die Berichterstattung über die finanzielle Gebarung. Unternehmen, die sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinandersetzen, werden nicht nur von einem Wettbewerbsvorteil, sondern auch von einem verbesserten Zugang zu Kapital und vielem mehr profitieren!

Die gute Nachricht vorab: Die österreichischen Beherbergungsbetriebe werden zum größten Anteil keiner verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, da sie fast alle nicht kapitalmarktorientiert, also nicht an der Börse notiert sind!

Aber: In der Praxis werden die Betriebe zunehmend mit entsprechenden Informationsanforderungen und -abfragen zu ihrer „Nachhaltigkeitsperformance“ aus den unterschiedlichsten Bereichen (Banken, Förderstellen, Aufsichtsbehörden, Gäste, Lieferanten etc.) konfrontiert werden. 

Die Anforderungen - insbesondere im Bereich der Nachhaltigkeit - an Unternehmen steigen, nicht zuletzt durch strenge Auflagen von Gesetz- und Kreditgebern, Berichtspflichten und wachsenden gesellschaftlichen Erwartungen.

Ein wesentlicher Baustein, um Europa nachhaltig zu gestalten, ist - abhängig von der Unternehmensgröße und Unternehmensart - die Berichterstattung der Unternehmen zu Nachhaltigkeitsaspekten. Rechtliche Grundlage dafür ist u.a. die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD). In Österreich sind bereits rund 2.000 Unternehmen berichtspflichtig und dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren weiter fortsetzen. 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird künftig für alle Betriebe eine ähnliche Relevanz haben wie die finanzielle Berichterstattung. Unternehmen, die sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinandersetzen, werden nicht nur von einem Wettbewerbsvorteil, sondern auch von einem verbesserten Zugang zu Kapital profitieren.

Die gute Nachricht vorab: Die österreichischen Beherbergungsbetriebe werden zum größten Anteil keiner verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegen, da sie fast alle nicht kapitalmarktorientiert, also nicht an der Börse notiert sind!

Aber: In der Praxis werden die Betriebe zunehmend mit entsprechenden Informationsanforderungen und -abfragen zu ihrer „Nachhaltigkeitsperformance“ aus den unterschiedlichsten Bereichen (Banken, Förderstellen, Aufsichtsbehörden, Gäste, Lieferanten etc.) konfrontiert werden.

  • Es gibt keine verpflichtende, aber eine „faktische Betroffenheit“ im Bereich der Hotellerie, die in eine freiwillige Berichterstattung münden sollte!
  • Früher oder später wird dieses Thema für jeden Betrieb von Relevanz sein! Eine Geschäftsbeziehung, in der Daten zur Nachhaltigkeit nicht abgefragt werden, ist kaum noch möglich!

Der Nachhaltigkeitsreport sollte als Chance und nicht als lästige Pflicht verstanden werden. Denn durch die Erfassung der Daten und Klärung von Prozessen, hinsichtlich des Nachhaltigkeitsmanagements, können Hotels langfristig Kosten senken, effizienter arbeiten und sich am Markt abheben sowie ökologische und finanzielle Risiken minimieren.

Zudem wird ein Umdenken gefördert und Nachhaltigkeit strukturiert im Hotel verankert.

Vorteile:

  • Zugang zu Kapital: Wer seine Aktivitäten und Zahlen im Bereich der Nachhaltigkeit nicht nachweisen kann, verliert zunehmend den Zugang zum Kapitalmarkt, insbes. zu Krediten und Förderungen.
  • Buchungsfaktor:
    • Geschäftsreisende: Wer den Nachhaltigkeitsanforderungen nicht entspricht wird künftig einen großen Buchungsnachteil haben. Insbesondere ist dies für berichtspflichtige Unternehmen und deren Mitarbeiter, die in dem Betrieb nächtigen/Seminare abhalten etc. von Relevanz. Denn diese - durch den Beherbergungsbetrieb erbrachte Dienstleistung - findet evtl. auch Eingang in den Nachhaltigkeitsbericht des berichtspflichtigen Betriebs.
      Je nachhaltiger ein Hotelbetrieb wirtschaftet, desto eher lukriert er auch Aufträge aus berichtspflichtigen Unternehmen oder Unternehmen, die dies in ihrer Firmenphilosophie verankert haben.
    • Private Gäste: auch für diese werden Nachhaltigkeitsaspekte zunehmend buchungsentscheidend.
  • Arbeitskräftepotenzial: Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit sind ein wichtiges Thema, um sich bei potentiellen Job-Interessenten positionieren zu können. Denn: Die Nachhaltigkeitsperformance beeinflusst maßgeblich die Attraktivität eines Jobprofils und ist ein bewusster Entscheidungsfaktor für oder gegen einen Betrieb!
  • Mehr Transparenz
  • Steigerung der Glaubwürdigkeit
  • Verbesserung der Reputation
  • Effizientere Arbeitsabläufe
  • Minimierung von Risiken
  • Kosteneinsparung
  • Weitere innerbetriebliche Fragestellungen:  
    • Beziehe ich möglichst regional, nachhaltig und biologisch?
    • Wie sieht es aus bei(m):
      • Energieverbrauch - zB. Verfolgung und Reduzierung der CO2-Emissionen bei Transport, Reisen und Betrieb;
      • Schutz natürlicher Ressourcen;
      • Abfall und Wassereinsparung
    • Wie nachhaltig ist mein Catering für Altenheime, Kindergärten etc.?

Um eine faire, transparente und europaweit vergleichbare Berichterstattung gewährleisten zu können, wurden die sogenannten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erarbeitet. Informationen aus den Bereichen Umwelt (Environment, E), Soziales (Social, S) und der Unternehmensführung (Governance, G), kurz ESG, fließen in die Berichterstattung und Bewertung ein. Die Abkürzung ESG ersetzt zunehmend eine andere, die Gleiches meint, nämlich CSR (Corporate Social Responsibility). ESG ist verständlicher und greifbarer.

Der „Green Deal“, also der Plan Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen legt somit das „Was“ und „Warum“ für ein nachhaltigeres Europa fest. Die ESRS sind die Mittel zum „Wie“, indem sie klare, konsistente und vergleichbare Daten über die Nachhaltigkeitsbemühungen von Unternehmen liefern.

Abhängig von Unternehmensgröße bzw. der Unternehmensart gibt es unterschiedliche Verpflichtungen:

  • Umfangreiche ESRS: Den „strengsten“ und umfangreichsten Standards in der Berichterstattung unterliegen- gestaffelt ab dem Jahr 2025:
  • Alle großen Unternehmen, die bestimmte Rechtsformen einnehmen (vor allem AG, GmbH, aber auch Genossenschaften und mitunter sogar andere öffentliche Unternehmen) und über einen Zeitraum hinweg festgelegte Größenkriterien*) erreichen. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
  • Erleichterte ESRS: Für kapitalmarktorientierte KMU gelten die LSME**)-Standards. Diese sollen per 30.6.2024 von der EK verabschiedet werden. Für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2026, spätestens ab dem 01.01.2028 (opt-out-Möglichkeit) müssen diese einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen, der den Anforderungen der CSRD bzw. ESRS entspricht. Erleichterungen bei der Berichterstattungspflicht für kapitalmarktorientierte KMU sind gerade in Ausarbeitung.(ESRS LSME)
  • Freiwillige ESRS: Für nicht gelistete KMU gelten die VSME***)- Standards auf freiwilliger Basis. Der Entwurf für einen VSME steht bis zum 21. Mai 2024 zur Konsultation. Diese Standards sollen nicht gelisteten KMU den Einstieg in ein freiwilliges Nachhaltigkeitsreporting erleichtern und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Dieser nicht verpflichtend anzuwendende Standard kann dazu beitragen, die Anzahl individueller Anfragen an nicht berichtspflichtige KMU zu Nachhaltigkeitsinformationen zu reduzieren, was insbesondere bei Kredit- und Auftragsvergaben von Vorteil ist. (ESRS VSME)

Die Hotelbetriebe unterliegen daher zum größten Teil einer freiwilligen Berichterstattung.  


*) Die 3 wichtigsten Kriterien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung:

  • 40 Millionen Euro Umsatzerlöse;
  • 20 Millionen Euro Bilanzsumme;
  • 250 Angestellte.

    Die Kriterien gelten für Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllt haben.

**) LSME = Listed small and medium-sized enterprises

***) VSME = Voluntary small and medium-sized enterprises

Jeder dieser unten angeführten To Do´s im Bereich der freiwilligen Berichterstattung ist ein kleiner Meilenstein und ist wichtig und gut.

  • Je früher Sie sich inhaltlich mit einem freiwilligen Reporting auseinandersetzen und beginnen Daten zu sammeln desto besser!
  • Es ist im Bereich der freiwilligen Berichterstattung, denen die Hotelbetriebe unterliegen, nicht notwendig, von Anfang an umfassend und perfekt zu berichten. Wichtig ist eine ehrliche und transparente Kommunikation Ihrer Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Auch über Themen, bei denen es noch Verbesserungspotential gibt.

Betriebe sollten somit die Thematik nicht nur kennen, sondern sie sollten Standards, Strukturen und Systeme für die Nachhaltigkeitsaktivitäten - abhängig von ihren Möglichkeiten - entwickeln und in ihrer Kommunikation berücksichtigen und mitnehmen.

  1. Dimension der Betroffenheit der Berichtspflicht eruieren
  2. Bewusstsein für diese Thematik im Unternehmen schaffen
  3. Verantwortlichen im Unternehmen benennen, evtl. externen Berater zuziehen
  4. Analyse: Wo stehe ich und wo will ich hin- Ziele?
  5. Konkrete Einsparungspotenziale und Leistungsindikatoren definieren, zB.  bei Strom, Gas, Öl, Wasser, Abfall etc.
  6. Konsistente Dokumentation, ein Mal jährlich. Im zweiten Jahr können schon Vergleichszahlen angegeben werden.
  7. Gestalten und verbreiten Sie Ihren Bericht!

Nachhaltigkeitsbeichterstattung ist - insbesondere zu Beginn - eine Herausforderung! Die unten angeführten Tools helfen Ihnen, sich mit den wichtigsten Fragen und Kennzahlen auseinandersetzen. Speichern Sie diese ab, um so bald wie möglich eine gewisse Dokumentation gewährleisten und einen Nachweis Ihrer Verbesserungen und Fortschritte kommunizieren zu können!

  1. Zertifizierung
    Die richtige Zertifizierung kann ein erster, guter Schritt sein, das Hotel nachhaltiger werden zu lassen und bietet eine objektive und nachhaltige Grundlage der Vermarktung und Dokumentation.  
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  2. ESG Data Hub - der Schlüssel zu Sustainable Finance
    Die OeKB (Österreichische Kontrollbank) hat gemeinsam mit österreichischen Banken ein kostenloses Tool zur Berechnung der Nachhaltigkeit im eigenen Unternehmen entwickelt. Unternehmen können auf der Plattform mittels standardisierter Fragebögen ESG-Daten sammeln und verwalten. Diese Informationen können anschließend mit ausgewählten Kreditinstituten geteilt werden. Auch ein Branchenvergleich ist anonymisiert möglich.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  3. WKO-Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen
    Dieser Check unterstützt, den Bereich der Nachhaltigkeit sichtbar zu machen und sich kontinuierlich zu verbessern. Denn neben der Evaluierung des aktuellen Nachhaltigkeitsstatus können Sie als Unternehmen auch eine umfassende Checkliste für ihre zukünftigen Aktivitäten im ESG-Bereich erstellen.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  4. Klimaportal zur Erstellung betrieblicher Klimabilanzen von KMU
    Um ihre Mitglieder bei den ersten Schritten in die Welt des ESG- Datenmanagements und ESG- Reportings zu unterstützen erarbeitete die WKO das kostenlose Klimaportal. Mit diesem Tool können Sie Klimadaten effizient darstellen und kommunizieren.
    Weitere Informationen finden Sie hier.
  5. Leitfaden: In 7 Schritten zum Nachhaltigkeitsbericht
    Die Unternehmensplattform respACT hat einen praktikablen und kompakten Leitfaden herausgegegeben, der KMU dabei unterstützt, in nur 7 Schritten einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Eine hilfreiche Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen, die hier einen nächsten Schritt setzen wollen.
    Weitere Informationen finden Sie hier (Seite ganz unten).

  • EU Green Deal: umfassendes Maßnahmenpaket mit dem Ziel eines klimaneutralen Europas bis 2050. Eine wichtige Rolle im European Green Deal nimmt das Konzept “Sustainable Finance” ein. Sustainable Finance bedeutet, dass Nachhaltigkeitsfaktoren in Entscheidungsprozessen von Investitionen und Finanzierung berücksichtigt werden.
  • Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD- Richtlinie): Diese Richtlinie erweitert die bestehenden Anforderungen der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet eine größere Anzahl von Unternehmen, detaillierte Informationen über ihre Nachhaltigkeitspraktiken offenzulegen. Nicht-finanzielle Informationen werden damit zum zentralen Bestandteil der Nachhaltigkeitsberichte und sind künftig integratives Element der Geschäftsberichte von Unternehmen. Ziel ist es, die Transparenz und Konsistenz der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern.
  • Sustainable Finance Disclosure Regulation: regelt für Banken die Integration von Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihren Investmententscheidungen. Finanzmarktteilnehmer müssen für mehr Transparenz bei ESG-Themen sorgen und ausführlich über Nachhaltigkeitsfragen berichten.
  • EU-Taxonomie-Verordnung: Diese Verordnung definiert im Rahmen eines Klassifizierungssystems, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig angesehen werden. Daran könnten sich in Zukunft weitere rechtliche, finanzielle oder praktische Konsequenzen knüpfen und auch die Geschäftsbeziehung zwischen Unternehmen und Hausbank beeinflusst werden.
  • Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDD Richtlinie - "EU- Lieferkettengesetz"): Die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen regelt die Pflichten großer Unternehmen, hinsichtlich der tatsächlichen und potenziellen Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Umwelt und die Menschenrechte. Diese Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf die gesamte Kette ihrer Aktivitäten und betrifft vorgelagerte Geschäftspartner des Unternehmens sowie teilweise die nachgelagerten Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.

Stand: 06.05.2024