Glückliches Pärchen in Thermenpool, Sicht von oben
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Gesundheitsbetriebe, Fachgruppe

Bäderpersonalausbildung Steiermark

Modulare Ausbildung des Berufszweiges der Bäder Steiermark.

Lesedauer: 2 Minuten

Das Bäderhygienegesetz verpflichtet zur Beschäftigung von ausgebildetem Bäderpersonal in Bade- und Saunabetrieben. Auch Badeanlagen, die z.B. in Hotels, Schulen etc. betrieben werden, unterliegen den Bestimmungen des Bäderhygienegesetzes.

Die Ausbildung des Bäderpersonals wird in der ÖNORM S 1150 geregelt. Es handelt sich dabei um ein modulares System; in der Steiermark werden die Module der Ausbildung zur Badeaufsicht, zum Saunawart sowie zum Badewart für Großbecken angeboten:

Modul 1: Badeaufsicht – 18. und 19. sowie 22. November 2024

Dieser Kurs dient als Vermittlung von Grundkenntnissen, die von Badeaufsichtsorganen in kleinen Hotelbädern oder von Aushilfskräften benötigt werden.

Modul 2: Saunawart – 18. und 19. sowie 22. November 2024

Dieser Kurs dient als Vermittlung von Kenntnissen, die von Aufsichts- und Betreuungsorganen in Saunaeinrichtungen benötigt werden.

Modul 3: Badewart für Großbecken – 18. bis 22. November 2024

Der Badewart für Großbecken ist für die technischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte im Bad zuständig und wird in diesem Modul dafür ausgebildet. Die Absolvierung des Badewart-Moduls deckt auch die Module „Badeaufsicht“ und „Saunawart“ ab.

Bäderpersonal-Auffrischungskurs - 25. bis 28. November 2024



Prüfung

Alle drei Module werden mit einer schriftlichen Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests abgeschlossen. Diese findet am Freitag, dem 22. November 2024, Beginn 14 Uhr am Kursort statt.

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass der 16-stündige-Erste Hilfe Kurs sowie der Wasserrettungs-Helferschein bereits Voraussetzung für die Prüfung sind, wobei diese Ausbildungen nicht länger als 5 Jahre zurückliegen dürfen (Modul 1 und 3). Für Modul 2 (Saunawart) genügt der Nachweis über den 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs. Der Nachweis dieser Ausbildungen ist bei Kursbeginn vorzulegen. Ansonsten kann zwar die Prüfung absolviert werden, eine Bestätigungsurkunde wird aber erst mit Nachweis der Erste Hilfe- und Wasserrettungsausbildung ausgestellt.

Gerne übermitteln wir den Link zum Ausbildungsprogramm des Roten Kreuzes, ausbildung.st.roteskreuz.at, dem ein adäquater Kurs in Ihrem Bezirk entnommen werden kann.

 

Gesamtausschreibung und Anmeldung

In der Gesamtausschreibung finden Sie detaillierte Informationen zu den Modulen und das Anmeldeformular für alle Kurse.

Gesamtausschreibung inkl. Anmeldeformular


Anmeldeformular




Anmeldung

Bitte benützen Sie für Anmeldung das Anmeldeformular und beachten Sie den mit 1. November 2024 festgelegten Anmeldeschluss. Grundsätzlich gilt für alle Kurse, dass die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Einlangens berücksichtigt werden und nach Erreichen der maximalen Teilnehmer:innenzahl (30 Personen) eine Warteliste geführt wird.

Prüfung

Alle Module sowie die Prüfung finden im WIFI Steiermark, Körblergasse 111-113, 8010 Graz statt. Der Stundenplan wird der Rechnung beigelegt.

Da kurzfristig freiwerdende Kursplätze nur sehr schwer wieder neu zu vergeben sind, müssen wir bei einer Stornierung innerhalb einer Woche vor Seminarbeginn 50 % des Kursbeitrages in Rechnung stellen. Im Falle einer unvorhergesehenen Krankheit od. eines Unfalles (Nachweis erforderlich – die Daten werden nach Einsichtnahme sofort gelöscht) entfällt die Stornogebühr. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. 

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung:

Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe

T 0316 601 466
E baeder@wkstmk.at
https://wko.at/stmk/gesundheitsbetriebe

Stand: 21.07.2023